Die Genehmigung von Windparks ist ein komplexer Prozess, der häufig zu Konflikten führt. Bürgerinitiativen, Kommunen und Einzelpersonen suchen nach Möglichkeiten, geplante Windparks zu verhindern oder deren Auswirkungen zu minimieren. Dabei stehen ihnen verschiedene rechtliche Mittel zur Verfügung.
Wie die Fachagentur Windenergie an Land erläutert, beginnt der Genehmigungsprozess für Windenergieanlagen mit der Flächenauswahl im Rahmen der Regional- und Bauleitplanung. Hier können bereits erste Einwände gegen die geplante Nutzung erhoben werden. So können Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung abgegeben werden. Sind die Pläne rechtswidrig, können klageberechtigte Personen und Institutionen dagegen klagen. Wie aus einem Hintergrundpapier des Deutsch-französischen Büros für erneuerbare Energien (DFBEE) von 2015 hervorgeht, ist es wichtig zu beachten, dass ein erfolgreicher Angriff gegen einen solchen Plan nicht automatisch das Windenergieprojekt selbst stoppt, da Windenergieanlagen im Außenbereich privilegiert sind (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB). Der Planvorbehalt greift nur, wenn die Planung eine Konzentration der Windenergienutzung auf bestimmte Flächen vorsieht und andere Flächen explizit ausschließt.
Ist die planungsrechtliche Grundlage geschaffen, folgt das eigentliche Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Wie vom Bundesverband WindEnergie e.V. beschrieben, müssen Antragsteller umfangreiche Gutachten zu Schall, Schattenwurf, Landschaftsbild und ökologischen Auswirkungen vorlegen. Auch hier besteht die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben. Betroffene können ihre Bedenken bei der Genehmigungsbehörde vorbringen.
Nach Abschluss des Genehmigungsverfahrens kann gegen den Genehmigungsbescheid Widerspruch eingelegt werden und anschließend Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden. Das DFBEE-Hintergrundpapier von 2015 erläutert, dass Klagen von Dritten sich in der Regel gegen die Verletzung eigener Rechte richten, z.B. durch unzumutbaren Lärm oder Schattenwurf. Hier spielt die genaue Auslegung der immissionsschutzrechtlichen Vorschriften eine entscheidende Rolle.
Neben dem BImSchG sind weitere Rechtsgebiete relevant, z.B. das Naturschutzrecht. Wie in den "Hinweisen für die Genehmigung von Windenergieanlagen" des Landes Niedersachsen beschrieben, müssen die Auswirkungen auf geschützte Arten geprüft werden. Verstöße gegen das Artenschutzrecht können ebenfalls Rüge und Klagegrund sein.
Die Bundesnetzagentur führt Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land durch. Wie auf der Website der Bundesnetzagentur erläutert, erhalten die Gebote mit den niedrigsten Gebotswerten den Zuschlag. Auch hier können rechtliche Streitigkeiten entstehen, etwa im Zusammenhang mit den Teilnahmebedingungen oder dem Zuschlagsverfahren.
Es ist wichtig zu betonen, dass rechtliche Schritte gegen Windpark-Genehmigungen zeit- und kostenintensiv sein können. Eine gründliche Prüfung der Rechtslage und eine kompetente anwaltliche Beratung sind daher unerlässlich.