19.10.2024
Rechtsstreit um Verbot von Compact vor Bundesverwaltungsgericht

„Compact“ klagt gegen Verbot vor Bundesverwaltungsgericht

Das rechtsextremistische Magazin „Compact“ hat rechtliche Schritte gegen das vom Bundesinnenministerium verhängte Verbot eingeleitet. Die Klage sowie ein Eilantrag wurden am vergangenen Mittwoch beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht. Dieses Verbot wurde von Bundesinnenministerin Nancy Faeser ausgesprochen, die „Compact“ als ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene bezeichnete.

Hintergrund des Verbots

Das Verbot von „Compact“ basiert auf der Einschätzung des Bundesinnenministeriums, dass die Publikation gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet sei. In der offiziellen Begründung wird darauf hingewiesen, dass die Zeitschrift „auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen die parlamentarische Demokratie“ hetze. Diese Aussagen spiegeln die Bedenken wider, die das Ministerium bezüglich der Gefahr sieht, die von den Inhalten des Magazins ausgeht.

Zusätzlich zu „Compact“ wurde auch die mit dem Magazin verbundene Videoproduktionsfirma Conspect Film GmbH verboten. Die rechtlichen Grundlagen für diese Entscheidungen stützen sich auf das Vereinsgesetz sowie Bestimmungen zum Vereinigungsrecht im Grundgesetz. Es wird betont, dass auch Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen durch Vereinsverbote rechtlich eingeschränkt werden können.

Die Rolle von Jürgen Elsässer

Die Compact-Magazin GmbH steht unter der Leitung von Jürgen Elsässer, der als eine zentrale Figur innerhalb der rechtsextremen Szene gilt. Das Bundesinnenministerium hebt hervor, dass der Verlag enge Verbindungen zur rechtsextremistischen „Identitären Bewegung“ sowie zu anderen extremistischen Gruppierungen hat. Bereits im Jahr 2021 wurde „Compact“ vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert extremistisch und völkisch-nationalistisch eingestuft.

Reaktion auf das Verbot

Nach Bekanntgabe des Verbots äußerte sich Jürgen Elsässer und bezeichnete die Maßnahme als „ungeheuerlichen Vorgang“. Er kritisierte die Entscheidung des Innenministeriums und kündigte an, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um das Verbot anfechten zu können. Die Compact-Magazin GmbH argumentiert, dass das Verbot eine Verletzung der Pressefreiheit darstellt und die Entscheidung nicht ausreichend begründet sei.

Juristische Auseinandersetzungen

Das Bundesverwaltungsgericht wird sich nun mit der Klage und dem Eilantrag befassen. Dabei wird es voraussichtlich auch um die Abwägung zwischen dem Verbot und der grundgesetzlich geschützten Pressefreiheit gehen. Juristische Experten äußern bereits Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verbots und verweisen auf die Herausforderungen, die sich aus dem Schutz der Meinungsfreiheit ergeben.

Öffentliche Wahrnehmung und politische Dimension

Das Verbot von „Compact“ hat eine breite öffentliche Diskussion ausgelöst. Unterstützer des Magazins argumentieren, dass die Maßnahme ein Angriff auf die Meinungsfreiheit sei, während Gegner betonen, dass es notwendig sei, gegen extremistische Inhalte vorzugehen, die demokratische Werte untergraben. Die politische Dimension dieser Auseinandersetzung ist nicht zu unterschätzen, da sie in einen größeren Kontext der Debatte über den Umgang mit Rechtsextremismus in Deutschland eingebettet ist.

Auswirkungen auf Veranstaltungen

Das Verbot hat nicht nur Konsequenzen für die Publikation selbst, sondern auch für geplante Veranstaltungen. Ein Beispiel dafür ist das für den Sommer geplante Fest auf dem Landgut des rechtsextremen Aktivisten André Poggenburg, das nach dem Verbot ebenfalls nicht stattfinden kann. Poggenburg hatte angekündigt, gegen das Verbot der Veranstaltung rechtlich vorzugehen.

Fazit

Die Klage von „Compact“ gegen das Verbot vor dem Bundesverwaltungsgericht wird mit Spannung erwartet. Die Entscheidung könnte weitreichende Konsequenzen für die rechtsextremistische Szene in Deutschland haben und die Debatte um die Grenzen der Pressefreiheit und den Umgang mit extremistischen Inhalten neu entfachen. Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, um zu klären, ob das Verbot rechtlich Bestand hat und welche Maßstäbe bei der Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz der demokratischen Ordnung angelegt werden.

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