Wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-12/22/neue-regeln-fuer-bestattung-von-sternenkindern-geplant) berichtet, wird das rheinland-pfälzische Bestattungsgesetz aktuell überarbeitet und soll zukünftig auch spezifische Regelungen für Sternenkinder, also Babys, die vor, während oder kurz nach der Geburt versterben, beinhalten. Ein Kernpunkt der geplanten Gesetzesänderung ist die Ermöglichung einer gemeinsamen Bestattung von Mutter und Sternenkind, sollte die Mutter kurz nach dem Kind versterben. Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) unterstrich gegenüber der dpa die Wichtigkeit dieser Regelung, besonders im Falle von tödlichen Unfällen oder Todesfällen im Zusammenhang mit der Geburt. "Abschied braucht Zeit", so Hoch, und die neuen Bestimmungen sollen Eltern in dieser schwierigen Situation einen geschützten Raum für ihre Trauer bieten.
Die Novelle stärkt auch die Rechte der Angehörigen. Sollten beide Elternteile verstorben sein, können enge Verwandte die Bestattung des Sternenkindes oder die gemeinsame Bestattung mit einem Elternteil beantragen. Bisher war dies nur auf Antrag der Eltern möglich. Das derzeitige, über 40 Jahre alte Bestattungsgesetz ist umfassend reformbedürftig. Neben den Regelungen zu Sternenkindern sind weitere Anpassungen geplant, darunter beispielsweise die Zulassung von Seebestattungen in bestimmten Flüssen.
Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Entfernung des Begriffs "Fehlgeburt" aus dem Gesetz. Wie David Freichel, Sprecher des Gesundheitsministeriums, erklärte, wird dieser Begriff von vielen betroffenen Eltern als verletzend empfunden. Der Begriff "Sternenkinder" hingegen drückt die Vorstellung aus, dass diese Kinder den Himmel und die Sterne erreicht haben, bevor sie leben konnten. Die geplante Novelle wurde bereits vom Kabinett verabschiedet und befindet sich im Anhörungsverfahren. Der Gesetzesentwurf soll voraussichtlich im Frühjahr 2025 dem Landtag vorgelegt werden.
Die rechtliche Lage bezüglich der Bestattung von Sternenkindern ist komplex und bundeslandspezifisch, wie Aeternitas e.V. (https://www.aeternitas.de/fuer-betroffene/bestattungsrecht/themensammlung/sternenkinder-rechtliche-fragen) erläutert. In manchen Bundesländern besteht eine Bestattungspflicht für alle Fehlgeborenen, unabhängig von Gewicht und Schwangerschaftswoche. Andere Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen. In Bayern beispielsweise gilt für Kliniken eine Bestattungspflicht für Totgeburten ab der 24. Schwangerschaftswoche oder ab einem Geburtsgewicht von 500 Gramm, wie sternenkindfamilie.de (https://www.sternenkindfamilie.de/bestattung-sternenkinder/) beschreibt. Eltern haben jedoch immer das Recht, ihr Kind selbst zu bestatten. Kliniken bieten häufig Sternenkindergräber für gemeinsame Bestattungen an. Daneben gibt es verschiedene individuelle Bestattungsmöglichkeiten, wie Familiengrabstätten, Friedwälder oder Baumbestattungen.
Eine ähnliche Situation besteht in Österreich. Bestattung-oesterreich.at (https://bestattung-oesterreich.at/ratgeber/trauerbewaeltigung/sternenkinder/) berichtet, dass totgeborene Kinder über 500 Gramm österreichweit bestattet werden müssen. Für Kinder unter 500 Gramm besteht in einigen Bundesländern ein Bestattungsrecht, in anderen eine Bestattungspflicht. Die Bestattung von Sternenkindern ist ein wichtiger Bestandteil der Trauerbewältigung für Eltern. Neben der Bestattung gibt es weitere Möglichkeiten, Abschied zu nehmen und die Trauer zu verarbeiten, zum Beispiel Gedenkseiten im Internet, Austausch mit anderen betroffenen Eltern oder professionelle Trauerbegleitung.
Auch in Kleve wird die Würde von Sternenkindern und das Recht der Eltern auf Trauer betont, wie die Rheinische Post (https://rp-online.de/nrw/staedte/kleve/bestattung-von-sternenkindern-in-kleve-ein-wuerdevoller-abschied_aid-109152823) berichtet. Dort finden regelmäßig Trauerfeiern für Sternenkinder statt, die Eltern und Angehörigen die Möglichkeit zum Abschiednehmen bieten. Die kleinen Särge werden liebevoll dekoriert und in einem Gemeinschaftsgrab beigesetzt. Die Möglichkeit eines würdevollen Abschieds ist für die betroffenen Eltern ein wichtiger Schritt in der Trauerarbeit.
Quellen: