19.10.2024
SachsenAnhalt stärkt Kitas mit Stellenplus und setzt auf Geschwisterkindregelung

Die Landesregierung Sachsen-Anhalts plant, Kindertagesstätten mit besonderem Förderbedarf gezielter zu unterstützen. Wie die Zeit am 15. Oktober 2024 berichtete, sollen zusätzliche Stellen geschaffen werden, um dem Bedarf an qualifiziertem Personal gerecht zu werden. Konkret sollen 105 Vollzeitstellen zusätzlich besetzt werden, wodurch sich die Gesamtzahl der Stellen in diesem Bereich auf 255 erhöht.

Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) betonte die Bedeutung der Qualitätsverbesserung in der Kinderbetreuung. Die zusätzlichen Stellen sollen insbesondere Einrichtungen zugutekommen, die Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf betreuen oder in sozial benachteiligten Gebieten liegen. Die Verteilung der Stellen obliegt den Jugendämtern der jeweiligen Landkreise. Grimm-Benne erklärte: „Wir wollen gucken, dass wir immer da reingehen, wo wir besonderen Bedarf haben, wo wir auch wirklich merken, dass die Erzieherinnen und Erzieher dann auf dem Zahnfleisch gehen“.

Um den Zugang zu Ausbildungsberufen im Bereich der Kinderbetreuung zu erleichtern, soll die Schulgeldfreiheit für angehende Erzieher, Kinderpfleger und Sozialassistenten beibehalten werden. Die Finanzierung des Maßnahmenpakets soll durch Bundesmittel erfolgen, bedarf jedoch noch der Zustimmung des Landtags.

Kritik an den Plänen der Landesregierung kommt von Seiten der Opposition. Die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Linken, Nicole Anger, bezeichnete die Aufstockung der Stellen als unzureichend. Sie fordert eine grundlegende Verbesserung der Personalschlüssel in Kindertagesstätten, um den Arbeitsbedingungen der Fachkräfte gerecht zu werden.

Geschwisterkindregelung bleibt bestehen

Neben der Aufstockung des Kita-Personals plant die Landesregierung, an der Geschwisterkindregelung festzuhalten. Diese Regelung sieht vor, dass Familien mit mehreren Kindern in Krippe, Kita und Hort lediglich für das älteste Kind Gebühren zahlen. Ab 2026 entfallen die bisher dafür genutzten Bundesmittel, sodass das Land die Kosten in Höhe von etwa 30 Millionen Euro pro Jahr aus dem Landeshaushalt tragen muss.

Im Landtag wurde die Regelung zuletzt aufgrund von Missbrauchsvorwürfen diskutiert. Es wurde der Vorwurf laut, dass Eltern günstige Hortplätze für ihre Grundschulkinder anmelden, diese jedoch nicht nutzen, um die Gebührenfreiheit für jüngere Geschwisterkinder in der Kita zu erhalten. Daher wurde vorgeschlagen, die Regelung zu ändern und die Gebührenfreiheit nur noch für das jüngste Kind zu gewähren.

Sozialministerin Grimm-Benne sprach sich jedoch für die Beibehaltung der bisherigen Regelung aus. Um Missbrauch zu vermeiden, soll der Besuch des Hortes jedoch „regelmäßig“, an mindestens zwei Tagen pro Woche, erfolgen. Die Kontrolle soll anhand der Anwesenheitslisten in den Einrichtungen erfolgen.

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