Ende Oktober entdeckte der Zoll bei einer Fahrzeugkontrolle in Weil am Rhein (Landkreis Lörrach) drei griechische Landschildkröten, die ein 40-jähriger Mann nach seinem Urlaub illegal nach Deutschland einführen wollte. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, befanden sich die Tiere in einem Karton hinter dem Fahrersitz. Der Mann gab an, die Schildkröten auf einem Straßenflohmarkt in Italien erworben zu haben. Wie die „Zeit“ am 20. November 2024 online berichtete, wurden die Schildkröten in eine Reptilien-Auffangstation gebracht.
Die Einfuhr der griechischen Landschildkröten, die in Deutschland unter strengem Artenschutz stehen, ist ohne entsprechende Dokumente verboten. Da der Mann diese nicht vorweisen konnte, wurde gegen ihn ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen und das Bundesnaturschutzgesetz eingeleitet. Ähnliche Fälle, in denen artgeschützte Tiere beschlagnahmt wurden, gab es auch in der Vergangenheit. So berichtete die Süddeutsche Zeitung am 25. Mai 2018 über die Sicherstellung von verschiedenen Tieren, darunter auch Maurische Landschildkröten, am Frankfurter Flughafen. Auch der Zoll in Singen meldete am 25. November 2021 die Beschlagnahmung einer Karettschildkröte, die ein Reisender aus der Schweiz eingeführt hatte.
Der illegale Handel mit geschützten Arten ist ein weltweites Problem. Wie der Zoll betont, sind Verstöße gegen das Artenschutzübereinkommen keine Bagatelldelikte und können mit hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtete am 9. September 2023 über die Vielfalt der illegalen Souvenirs, die Reisende am Frankfurter Flughafen mit sich führen, von präparierten Meeresschildkröten bis zu in Schnaps eingelegten Kobras. Der Bußgeldkatalog gibt Auskunft über die Strafen, die bei Verstößen gegen den Artenschutz von Reptilien drohen. Diese können je nach Bundesland und Schutzstatus des Tieres bis zu 50.000 Euro betragen.
Der Schutz bedrohter Arten ist wichtig für die Erhaltung der Artenvielfalt. Wie der Zoll in Singen in seiner Pressemitteilung vom 25. November 2021 ausführte, ist der internationale Handel neben der Zerstörung von Lebensräumen einer der größten Gefährdungsfaktoren für viele Tier- und Pflanzenarten. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) wurde 1973 geschlossen, um den internationalen Handel mit gefährdeten Arten zu regulieren und zu kontrollieren.
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