20.11.2024
Schleswig-Holsteinischer Nachtragshaushalt 2024: Notkreditreduzierung beschlossen

Schleswig-Holstein verabschiedet Nachtragshaushalt 2024

Der schleswig-holsteinische Landtag hat einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2024 beschlossen. Wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-11/20/schleswig-holstein-beschliesst-nachtragshaushalt) unter Berufung auf die dpa berichtet, wurde der Nachtragshaushalt mit den Stimmen von CDU, Grünen und SSW verabschiedet. Kernpunkt des Nachtragshaushaltes ist die Reduzierung des ursprünglich geplanten Notkredits.

Finanzministerin Silke Schneider (Grüne) begründete die Notwendigkeit des Nachtragshaushaltes im Landtag. Dem Bericht des Hamburger Abendblatts (https://www.abendblatt.de/schleswig-holstein/article407474493/kabinett-beschliesst-nachtragshaushalt.html) zufolge seien die ursprünglich veranschlagten Notkreditmittel in Höhe von 1,51 Milliarden Euro nicht in voller Höhe erforderlich. Die Landesregierung senkt den Notkredit demnach um 327 Millionen Euro. Diese Reduzierung führt laut Schneider zu einer geringeren Zinsbelastung und schafft zusätzlichen finanziellen Spielraum. Laut Zeit Online wurde die Nettokreditaufnahme insgesamt um rund 622,9 Millionen Euro reduziert.

Die Oppositionsparteien SPD und FDP stimmten gegen den Nachtragshaushalt. Die SPD-Abgeordnete Beate Raudies kritisierte laut Zeit die Begründung für die Höhe und Verwendung der Notkredite als unzureichend. Der NDR (https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Nachtragshaushalt-fuer-2024-Land-arbeitet-weiter-mit-Notkredit,haushalt1008.html) berichtet ebenfalls über die Kritik der Opposition und zitiert Raudies mit dem Hinweis auf einen „blauen Brief“ des Stabilitätsrates als Grund für den Nachtragshaushalt.

Bereits im Oktober hatte das Kabinett den Entwurf für den Nachtragshaushalt beschlossen. Wie aus einer Pressemitteilung des Finanzministeriums Schleswig-Holstein (https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VI/Presse/PI/2024/241015_nachtragshaushalt) hervorgeht, werden mit dem Nachtragshaushalt auch nicht benötigte Mittel aus dem Sondervermögen „Energie- und Wärmwende, Klimaschutz und Bürgerenergie“ der Sondertilgung zugeführt. Außerdem werden Mehreinnahmen aus dem Verkauf von Flächen in Brunsbüttel sowie nicht benötigte Vorsorge für Grund- und Kinderfreibeträge zur Deckung von Mehrausgaben verwendet.

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