22.11.2024
Smollett-Urteil Aufgehoben: Verfahrensfehler im Fokus

Gericht hebt Urteil gegen Jussie Smollett auf

Der Oberste Gerichtshof von Illinois hat die Verurteilung des Schauspielers Jussie Smollett wegen Inszenierung eines rassistischen und homophoben Angriffs aufgehoben. Wie die FAZ.NET/dpa berichtet, begründete das Gericht seine Entscheidung mit Verfahrensfehlern. Ein Sonderermittler hätte nicht in den Fall eingreifen dürfen, nachdem die Staatsanwaltschaft die Anklage zunächst fallen gelassen hatte. Dieser Beschluss bezieht sich ausschließlich auf den Verfahrensfehler und lässt die Frage nach Smolletts Schuld oder Unschuld unberührt.

Der Fall sorgte für großes Aufsehen. Im Januar 2019 hatte Smollett, bekannt aus der Serie „Empire“, behauptet, Opfer eines rassistischen und homophoben Angriffs geworden zu sein. Nach Angaben der Ermittler stellte sich später heraus, dass er zwei Männer dafür bezahlt haben soll, den Angriff vorzutäuschen. Wie unter anderem lessentiel.lu berichtet, wurde gemutmaßt, Smollett habe dies getan, weil er mit der Reaktion eines TV-Studios auf Hassnachrichten unzufrieden war.

Im Dezember 2021 wurde Smollett in den meisten Anklagepunkten schuldig gesprochen und zu 150 Tagen Haft verurteilt. Davon verbüßte er jedoch nur sechs Tage, bevor er aufgrund eines Berufungsantrags freigelassen wurde. Wie queer.de berichtet, hatten Geschworene in Chicago damals geurteilt, dass Smollett die Polizei mit falschen Angaben in die Irre geführt hatte.

Die Aufhebung des Urteils stellt eine überraschende Wende in dem Fall dar. Smollett hatte die Vorwürfe stets bestritten und im Zeugenstand seine Unschuld beteuert. Wie nau.ch berichtet, hatte die Staatsanwaltschaft die Anklage im März 2019 überraschend fallen gelassen. Smollett musste im Rahmen einer Vereinbarung Sozialstunden leisten und eine Geldstrafe zahlen. Diese Entscheidung stieß auf Kritik, was zur Einsetzung eines Sonderstaatsanwalts führte. Dieser erhob im Februar 2020 erneut Anklage gegen Smollett.

Wie trendyone.de berichtet, entschied das Gericht nun, dass die erneute Anklageerhebung durch den Sonderermittler eine Verfahrensverletzung darstellte, da Smollett bereits im Rahmen der ersten Vereinbarung „seinen Teil der Strafe erfüllt“ habe. Die Aufhebung des Urteils bedeutet jedoch nicht, dass Smollett von den Vorwürfen freigesprochen ist.

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