7.2.2025
Springmesser-Amnestie: Verbotene Messer bis Oktober abgeben
Änderungen im Waffenrecht: Amnestie für Springmesser in Deutschland

Änderungen im Waffenrecht: Amnestie für Springmesser in Deutschland

Bis zum 1. Oktober gilt bundesweit eine Amnestieregelung für Besitzer von verbotenen Springmessern. Wie die Zeit unter Berufung auf eine Meldung der dpa berichtet, können diese Messer straffrei bei der Polizei oder einer Waffenbehörde abgegeben werden.

Diese Amnestie ist Teil eines Sicherheitspakets der Bundesregierung, das im vergangenen Jahr verabschiedet wurde und unter anderem ein Verbot des Umgangs mit Springmessern beinhaltet. Die Änderungen des Waffenrechts traten am 31. Oktober 2024 in Kraft, wie die Zeit, die die Meldung der dpa wiedergab, ebenfalls berichtete.

Der Landkreis Lörrach, wie vom Knife-Blog erwähnt, hat detaillierte Regelungen für Springmesser veröffentlicht. Springmesser sind Messer, deren Klingen per Knopf- oder Hebeldruck ausgefahren werden. Bei unerlaubtem Besitz drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Ausgenommen vom Verbot sind Messer, deren Klinge seitlich aus dem Griff springt, sofern die Klinge höchstens 8,5 Zentimeter lang und nicht zweiseitig geschliffen ist.

Hintergrund des Sicherheitspakets war der Anschlag in Solingen im August 2024. Wie die Zeit berichtete, umfasste das Paket neben dem verschärften Waffenrecht auch ein Messerverbot bei bestimmten Veranstaltungen. Bei dem Anschlag in Solingen wurden drei Menschen getötet und acht weitere verletzt.

Wie auf Knyfe.de erläutert, ist die Rechtslage für Messer in Deutschland komplex. Während Zweihandmesser und bestimmte Einhandmesser erlaubt sind, fallen Butterflymesser, Fallmesser, Faustmesser und Springmesser mit bestimmten Eigenschaften unter das Verbot. Auch feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm dürfen nicht geführt werden.

Boker erläutert die Rechtslage für Messer in Deutschland auf seiner Webseite. Dort wird betont, dass der Kauf und Besitz der dort verkauften Messer legal ist, das Führen bestimmter Messertypen jedoch eingeschränkt ist. Insbesondere feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm und Einhandmesser mit feststellbarer Klinge fallen unter diese Regelung.

Budoten, ein Händler für Kampfsportartikel, informiert auf seiner Webseite über das geänderte Waffenrecht. Dort wird unter anderem auf das Verbot von Wurfsternen, Butterflymessern, Fallmessern, Faustmessern und bestimmten Automatikmessern hingewiesen.

Quellen

  • https://www.zeit.de/news/2025-02/07/springmesser-koennen-straffrei-abgegeben-werden
  • https://knife-blog.com/waffenrecht-messer-in-deutschland/
  • https://knyfe.de/2023/07/04/messerrecht
  • https://www.boker.de/en/knife-law
  • https://faq.budoten.com/en/faq_prod/waffenrecht.htm
Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von ki erstellt.
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