Der Gesetzentwurf der Union zur Begrenzung der Migration, das sogenannte "Zustrombegrenzungsgesetz", wurde am 31. Januar 2025 im Bundestag abgelehnt. Wie die Tagesschau berichtete, stimmten 349 Abgeordnete gegen den Entwurf, 338 dafür. Fünf enthielten sich. Das endgültige Ergebnis korrigierte die anfängliche Meldung von 350 Nein-Stimmen, so die Tagesschau.
Das Gesetz sah drei Kernpunkte vor: die Wiederaufnahme der "Begrenzung" der Migration als Ziel ins Aufenthaltsgesetz, die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzbedürftige und die Erweiterung der Befugnisse der Bundespolizei bei Abschiebungen. Wie die Tagesschau weiter ausführte, war das Wort "Begrenzung" 2023 aus dem Aufenthaltsgesetz gestrichen worden. Der Familiennachzug für subsidiär Schutzbedürftige war bereits von 2016 bis 2018 ausgesetzt gewesen. Seit 2018 dürfen monatlich 1.000 Angehörige dieser Gruppe nach Deutschland kommen.
Die Debatte im Bundestag verlief emotional und wurde durch zahlreiche Zwischenrufe und Überschreitungen der Redezeit geprägt. Wie die Zeit berichtete, mahnte NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) im Kontext des Migrationsstreits zur Mäßigung zwischen den demokratischen Parteien. Er betonte die Notwendigkeit eines versöhnlicheren Tons, insbesondere im Hinblick auf die anstehenden Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl. Wüst verwies auf die erfolgreiche Zusammenarbeit mit den Grünen in der NRW-Koalition im Bereich Migration und innere Sicherheit.
NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) argumentierte, dass Zurückweisungen von Flüchtlingen an den deutschen Grenzen die Solidarität innerhalb der EU stärken und den Schutz der Außengrenzen verbessern würden. Wie die Zeit in einer Meldung der DPA wiedergab, forderte Reul mehr Migrationsabkommen nach dem Vorbild des EU-Türkei-Deals. Er betonte, dass Zurückweisungen an deutschen Grenzen juristisch möglich seien und auch von anderen EU-Staaten praktiziert würden.
Amnesty International kritisierte den Gesetzentwurf scharf und bezeichnete ihn als einen Angriff auf die Menschenrechte, der sowohl gegen Europa- als auch gegen Völkerrecht verstoße. Die Organisation argumentierte, dass die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzbedürftige gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße. Weiterhin befürchtete Amnesty International, wie auf ihrer Website dargelegt, einen Anstieg anlassloser Kontrollen und Racial Profiling durch die geplanten erweiterten Befugnisse der Bundespolizei.
LTO berichtete, dass die FDP ursprünglich vorgeschlagen hatte, den Entwurf in den Innenausschuss zurückzuverweisen, um einen Kompromiss zu suchen. Dieser Vorschlag scheiterte jedoch, ebenso wie ein ähnlicher Antrag von SPD und Grünen kurz vor der Abstimmung. Die FDP stimmte letztendlich mehrheitlich mit der Union für das Gesetz, ein Viertel der FDP-Abgeordneten stimmte jedoch nicht für den Entwurf.
Das Scheitern des "Zustrombegrenzungsgesetzes" im Bundestag markiert einen wichtigen Punkt in der aktuellen Migrationsdebatte und könnte Auswirkungen auf den bevorstehenden Bundestagswahlkampf haben.
Verwendete Quellen:
https://www.zeit.de/news/2025-02/05/wuest-mahnt-bei-migrationsstreit-zur-maessigung
https://www.tagesschau.de/inland/bundestagswahl/migrationsgesetz-abgelehnt-100.html
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/zustrombegrenzungsgesetz-im-bundestag-abgelehnt-friedrich-merz-afd
https://www.amnesty.de/pressemitteilung/deutschland-zustrombegrenzungsgesetz-menschenrechte-asyl-migration