19.10.2024
Steuerliche Entlastung: Absetzbetrag für Kinderbetreuungskosten steigt

Gute Nachrichten für Eltern, die hohe Ausgaben für die Kinderbetreuung stemmen müssen: Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 wird der steuerliche Abzug für Kinderbetreuungskosten erhöht. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (F.A.Z.) berichtet, haben die Finanzpolitiker der Ampel-Koalition im Bundestag eine entsprechende Änderung im Jahressteuergesetz 2024 beschlossen.

Bislang können Eltern zwei Drittel der Betreuungskosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Kind und Jahr, als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Zukünftig sollen 80 Prozent der Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 4.800 Euro pro Kind und Jahr geltend gemacht werden können.

Diese Änderung kommt für viele Familien einer spürbaren Entlastung gleich. Denn die Kosten für die Kinderbetreuung, sei es in der Kita, bei Tageseltern oder durch eine Tagesmutter, sind in den vergangenen Jahren stetig gestiegen.

Abzugsfähig sind dabei alle Ausgaben, die im direkten Zusammenhang mit der Betreuung des Kindes stehen. Dazu zählen unter anderem:

- Gebühren für Kindergarten, Kindertagesstätte, Kinderkrippe, Hort - Kosten für eine Tagesmutter oder einen Tagesvater - Ausgaben für eine Ferienbetreuung - Beiträge für ein Internat (nur Unterbringungskosten, keine Verpflegung) - Fahrtkosten der Betreuungsperson, die im Zusammenhang mit der Betreuung des Kindes entstehen

Nicht abzugsfähig sind hingegen Kosten für:

- Unterricht (z.B. Musikschule, Nachhilfe) - Sportliche und andere Freizeitbetätigungen (z.B. Sportverein, Ferienlager) - Sachleistungen für das Kind (z.B. Spielzeug, Kleidung) - Verpflegungskosten

Wichtig ist, dass die Eltern die Ausgaben für die Kinderbetreuung durch entsprechende Rechnungen und Zahlungsnachweise belegen können. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt.

Mit der Erhöhung des steuerlichen Abzugs für Kinderbetreuungskosten möchte die Bundesregierung Familien finanziell entlasten und gleichzeitig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern. Ob die Maßnahme den gewünschten Effekt erzielt, bleibt abzuwarten.

Quellen:

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