Ein AfD-Mitglied aus Nordthüringen klagt gegen den Freistaat Thüringen, nachdem ihm eine zunächst zugesagte Stelle in der Heimaufsicht wieder entzogen wurde. Ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Erfurt verlief ergebnislos, wie die Zeit berichtet. (Zeit Online) Der Mann hatte sich auf die Sachbearbeiterstelle beworben und eine positive Rückmeldung erhalten. Das Thüringer Innenministerium intervenierte jedoch und veranlasste den Widerruf der Zusage. Begründet wurde dies mit der Mitgliedschaft des Mannes in der AfD, die vom Ministerium als rechtsextrem eingestuft wird. Die Süddeutsche Zeitung (SZ) zitiert die Argumentation des Ministeriums, wonach die Parteizugehörigkeit den Mann für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst ungeeignet mache. (Süddeutsche Zeitung)
Der Betroffene wehrte sich gerichtlich gegen den Widerruf. In einem Eilverfahren entschied das Arbeitsgericht, dass die Stelle bis zur Klärung im Hauptsacheverfahren nicht besetzt werden darf. Vor einem Hauptsacheverfahren findet laut einem Gerichtssprecher grundsätzlich ein Gütetermin statt, wie die Mitteldeutsche Zeitung (MZ) berichtet. (Mitteldeutsche Zeitung) Der Rechtsvertreter des Landes Thüringen versicherte, die Stelle bis zur endgültigen Entscheidung offenzuhalten. Die MZ berichtet weiter, der Richter sehe die Erfolgsaussichten des Klägers in der ersten Instanz als gering an, da seiner Einschätzung nach noch kein rechtsgültiger Arbeitsvertrag zustande gekommen sei. Es habe lediglich eine Zusage, aber noch keinen unterschriebenen Vertrag gegeben.
Im Gütetermin brachte der Anwalt des AfD-Mitglieds die Möglichkeit einer alternativen, vergleichbaren Stelle im öffentlichen Dienst Thüringens für seinen Mandanten ins Spiel. Der Landesvertreter erklärte sich bereit, dies zu prüfen. Die Volksstimme sieht den Fall als Beispiel für die wachsenden Herausforderungen, die sich aus der Beschäftigung von AfD-Mitgliedern im öffentlichen Dienst ergeben. (Volksstimme) Die Vereinbarkeit der AfD-Mitgliedschaft mit dem Beamtenstatus wird zunehmend diskutiert, insbesondere vor dem Hintergrund der Einstufung der Partei als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz. Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigte diese Einstufung, wie der MDR berichtet. (MDR)
Da der Gütetermin ohne Einigung endete, setzte der Richter einen Hauptverhandlungstermin für Ende Juli an. Der Ausgang des Verfahrens ist offen und könnte wegweisend für ähnliche Fälle sein.