8.1.2025
Tödliche Schläge in Immenstadt Prozessbeginn unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Prozessauftakt gegen Jugendlichen wegen Tötung eines Obdachlosen im Allgäu

Ein Jugendlicher, der zum Zeitpunkt der Tat 17 Jahre alt war, steht ab Mittwoch vor dem Landgericht Kempten unter dem Vorwurf des Mordes und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Wie die Zeit (Zeit Online, 8. Januar 2025) berichtet, soll er im Mai 2024 in Immenstadt einen Obdachlosen so schwer geschlagen haben, dass dieser kurz darauf verstarb. Der Angeklagte ist polizeibekannt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Jugendlichen vor, den Obdachlosen ohne ersichtlichen Grund mit mehreren Faustschlägen, unter anderem gegen die Schläfe, attackiert zu haben. Laut Bayerischem Rundfunk (BR24, 8. Januar 2025) geht die Anklage von einem Mord aus und argumentiert, der Jugendliche habe sich bewusst ein schwächeres Opfer gesucht, um seine Macht und Stärke zu demonstrieren. Die Verteidigung hingegen plädiert auf Körperverletzung und betont, der Zusammenhang zwischen den Schlägen und dem Tod des Obdachlosen müsse erst noch zweifelsfrei nachgewiesen werden.

Das Landgericht Kempten hat die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen, da der Angeklagte zur Tatzeit minderjährig war. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung (SZ, 8. Januar 2025) sind nach dem Prozessauftakt sechs weitere Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil ist demnach Mitte Februar zu rechnen.

Der 53-jährige Obdachlose hatte den Angeklagten bereits vor der Tat mehrfach belästigt. Nach dem Angriff zeigte das Opfer den Jugendlichen selbst bei der Polizei an. Er wies oberflächliche Kopfverletzungen auf und lehnte eine ärztliche Behandlung ab. Er verbrachte die Nacht im Eingangsbereich einer Bank, wo er am nächsten Morgen in lebensbedrohlichem Zustand gefunden wurde. Er verstarb trotz intensivmedizinischer Betreuung an einer Hirnblutung. Die zentrale Frage des Prozesses ist laut Allgäuer Zeitung (Allgäuer Zeitung, 7. Januar 2025), ob diese Hirnblutung durch die Schläge verursacht wurde.

Anhand der Personenbeschreibung des Opfers konnte die Polizei den Tatverdächtigen kurz nach dem Angriff festnehmen. Um der Festnahme zu entgehen, soll der Jugendliche die Beamten beleidigt, angegriffen und verletzt haben. Der Angeklagte ist als Intensivtäter bekannt und hat bereits wegen Einbruch, Diebstahl, Beleidigung, Bedrohung und Körperverletzung mit der Polizei zu tun gehabt. Berichten zufolge soll er in der Vergangenheit auch schon Polizeibeamte mit einem Messer bedroht haben.

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