2.12.2024
Tödlicher Stich in Kaiserslautern Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge

Tödlicher Messerstich in Kaiserslautern: Anklage gegen junge Frau

Eine 20-jährige Frau ist von der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt worden. Sie soll Ende Juni einen 64-jährigen Mann in der Nähe des Kaiserslauterer Hauptbahnhofs erstochen haben. Das berichtet die Zeit am 2. Dezember 2024. Die Jugendkammer des Landgerichts Kaiserslautern muss nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

Den Ermittlungen zufolge soll der 64-Jährige die junge Frau zuvor sexuell belästigt haben. Wie der SWR am 2. Dezember 2024 meldet, habe er sie auf einer Rolltreppe im Bahnhof am Gesäß berührt. Daraufhin kam es in der Unterführung zu einem Streit. Im Verlauf dieses Streits zog die 20-Jährige ein Klappmesser und machte Stichbewegungen in Richtung des Mannes. Dieser versuchte, das Messer zu greifen und hielt den Arm der Frau fest. Als sie sich aus diesem Griff befreite, traf der Stich das Herz des Mannes, der laut SWR (ebenfalls am 2. Dezember 2024) innerhalb weniger Sekunden verstarb.

Die Angeklagte beteuert, sie habe nicht die Absicht gehabt, den Mann zu töten und in Notwehr gehandelt, um ihn auf Abstand zu halten. Zunächst ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen Totschlags, änderte den Anklagepunkt jedoch nach Auswertung von Videoaufnahmen. Diese ließen laut Stern vom 2. Dezember 2024 "im Hinblick auf die Dynamik" keinen Tötungsvorsatz erkennen. Die Staatsanwaltschaft schloss sich in ihrer Anklage der Darstellung der Beschuldigten an. Auch die Süddeutsche Zeitung berichtete am 2. Dezember 2024 über die Anklageerhebung.

Der Fall wirft die Frage nach der Abgrenzung zwischen Notwehr und fahrlässiger Tötung auf. Für den Tatbestand der Körperverletzung mit Todesfolge ist eine vorsätzliche Körperverletzung, aber eine fahrlässige Todesfolge erforderlich. Das Gericht muss nun klären, ob die Handlung der Angeklagten durch Notwehr gerechtfertigt war oder ob ihr Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit dem Tod des Mannes zur Last gelegt werden kann. Über die Anklageerhebung berichtete auch der Trierische Volksfreund am 2. Dezember 2024.

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