Ein 58-jähriger Mann ist vom Landgericht Waldshut-Tiengen wegen Totschlags und unerlaubten Waffenbesitzes zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Der Fall hatte im April dieses Jahres für Aufsehen gesorgt, nachdem im Rhein bei Breisach zerstückelte Leichenteile gefunden worden waren.
Die Tat ereignete sich in einer Flüchtlingsunterkunft im Süden Baden-Württembergs. Wie die dpa meldet, stellte das Gericht jedoch keinen ausländerfeindlichen Hintergrund als Motiv fest, weshalb der Angeklagte nicht wegen Mordes verurteilt wurde. Laut FAZ erklärte ein Sprecher des Gerichts, dass der Mann sich von dem 38-jährigen Opfer bedroht gefühlt habe.
Das vergleichsweise milde Urteil für einen Totschlag ist dem Geständnis des Angeklagten zuzuschreiben. Laut dpa gab der Sprecher des Landgerichts an, dass die Tat ohne das Geständnis wahrscheinlich nicht hätte nachgewiesen werden können, da am Tatort keine DNA des Täters gefunden wurde. Im Rahmen einer Verständigung wurde ein Strafmaß von maximal sieben Jahren Haft vereinbart.
Der Täter gab vor Gericht zu, zweimal auf das Opfer geschossen zu haben. Wie die FAZ berichtet, brachte er die Leiche anschließend in einen Wald und zerstückelte sie einige Tage später in einem Schrebergarten mit einer Machete. Die sechs Leichenteile wurden in Maschendraht gewickelt und an verschiedenen Stellen im Rhein versenkt. Die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet, dass Taucher die Leichenteile im April bei Breisach fanden.
Ende April stellte sich der Beschuldigte der Polizei und legte dort ebenfalls ein Geständnis ab. Der Gerichtssprecher betonte laut stern.de, dass es ohne das Geständnis vermutlich nie zu einem Verfahren gekommen wäre. Wie die Rheinpfalz berichtet, wurde im Laufe des Prozesses die in Tunesien lebende Schwester des Opfers als Nebenklägerin zugelassen. Ihre Anwältin äußerte sich nach der Urteilsverkündung laut dpa dahingehend, dass sie noch nicht mit ihrer Mandantin über mögliche Rechtsmittel gesprochen habe.
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