Die Technische Universität (TU) Berlin erwägt rechtliche Schritte gegen das Land Berlin aufgrund geplanter Haushaltskürzungen. Wie die Zeit unter Berufung auf eine Meldung der dpa berichtet, droht die Universität mit einer Klage, sollten bis zum 10. März keine substanziellen Verhandlungsvorschläge von der Senatsverwaltung für Wissenschaft vorgelegt werden. Der Akademische Senat der TU hat das Präsidium einstimmig dazu aufgefordert, auf die Erfüllung der Hochschulverträge zu klagen. Diese Klage soll mit der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten Berlins abgestimmt werden.
Hintergrund der Klageandrohung sind die Sparpläne des Landes Berlin, die auch die Hochschulen und Universitäten betreffen. Die genaue Höhe der Einsparungen für die Hochschulen ist derzeit noch unklar. Ein Sprecher der Wissenschaftsverwaltung erklärte, dass die Entscheidung über den Haushalt der Berliner Hochschulen im Rahmen der Neuverhandlungen der Hochschulverträge besprochen werde. Bis zu einem Abschluss dieser Verhandlungen gilt für konsumtive Ausgaben – also Ausgaben für Personal, Miete oder Strom – eine Sperre von acht Prozent. Für die TU Berlin bedeutet dies laut eigenen Angaben einen Fehlbetrag von 32 Millionen Euro.
Die Präsidentin der TU Berlin, Geraldine Rauch, äußerte sich besorgt über die Situation. Wie die Zeit die dpa zitiert, sagte sie: „Wir hätten es uns anders gewünscht. In den vergangenen Monaten sind aber zu viele Versprechen gebrochen und zu viele Bemühungszusagen ergebnislos verlaufen.“ Spitzenforschung auf Weltniveau sei nur mit verlässlichen Rahmenbedingungen möglich.
Die Senatsverwaltung für Wissenschaft reagierte auf die Ankündigung der TU mit einer Stellungnahme. Ein Sprecher betonte die Bedeutung der TU Berlin für das Land, insbesondere im Hinblick auf die Ausbildung von Fachkräften und die exzellenten Naturwissenschaften. Die Verwaltung wolle, vorbehaltlich der Zustimmung der Finanzverwaltung, "substanzielle Verhandlungsvorschläge" unterbreiten.
Die Hochschulverträge für die Jahre 2024 bis 2028 wurden bereits im Februar 2024 zwischen den Berliner Hochschulen und der Senatsverwaltung für Wissenschaft ausgehandelt. Im Vertrag mit der TU Berlin sei festgehalten, dass das Land Berlin keine pauschalen Minderausgaben oder vergleichbare Sparauflagen verfügen könne, solange die TU ihre Verpflichtungen erfülle.
Die Haushaltskürzungen betreffen nicht nur die TU Berlin. Auch die Humboldt-Universität zu Berlin muss sich mit den Herausforderungen der Haushaltsplanung auseinandersetzen, wie aus dem Haushaltsplan 2020 hervorgeht. Die Abteilung Finanzen der TU Berlin bietet verschiedene Dienstleistungen an, darunter Haushaltswesen, Kosten-Leistungs-Rechnung und Stellenwirtschaft. Zusätzlich informiert die TU Berlin Studierende über die Semesterbeiträge und deren Zusammensetzung.
Verwendete Quellen:
https://www.zeit.de/news/2025-02/20/kuerzungsplaene-des-senats-tu-berlin-erwaegt-klage https://www.tu.berlin/finanzen https://www.tu.berlin/studieren/studienorganisation/themen-a-z/semesterbeitraege https://www.haushaltsabteilung.hu-berlin.de/de/haushaltswirtschaft/haushaltsplanung/hhpl_2020.pdf