Die geplante Reform des Bestattungsgesetzes in Sachsen-Anhalt sorgt weiterhin für Kontroversen, insbesondere hinsichtlich der Einführung der Tuchbestattung. Wie die Mitteldeutsche Zeitung berichtet, scheitert die Einführung der Tuchbestattung aktuell an der CDU-Fraktion im Landtag. Dies stößt auf Kritik, insbesondere von Seiten muslimischer Gemeinden und Migrantenverbänden. Die stellvertretende Vorsitzende des Migrantenverbandes Lamsa, Mika Kaiyama, kritisiert laut MZ die anhaltende Blockadehaltung der CDU als Einschränkung der Religionsfreiheit und Integrationshindernis. Sachsen-Anhalt wäre neben Sachsen das einzige Bundesland, das die Tuchbestattung aus religiösen Gründen nicht zulässt.
Wie der MDR Sachsen-Anhalt berichtet, lehnt die CDU-Fraktion die Aufhebung der Sargpflicht ab, trotz eines Beschlusses der schwarz-rot-gelben Landesregierung aus dem April 2023, der eine entsprechende Gesetzesänderung vorsah. Die CDU begründet ihre Bedenken laut MDR mit Unsicherheiten bezüglich der Bodenstruktur und des Verwesungsprozesses. Der Koalitionsvertrag von CDU, SPD und FDP sieht eigentlich eine „interkulturelle Öffnung des Bestattungsrechts“ vor, um der Vielfalt der Religionen gerecht zu werden, wie die Zeit in einem Artikel zur Religionsfreiheit ausführt. Die Grünen werfen der Koalition laut Zeit die Missachtung der Religionsfreiheit vor. Grünen-Fraktionsvorsitzende Cornelia Lüddemann kritisiert die CDU scharf und wirft ihr vor, Migration als Problem zu sehen und eine Willkommenskultur zu vermissen. Auch die Süddeutsche Zeitung berichtete über die Ablehnung der CDU zur Aufhebung der Sargpflicht und zitiert den Fraktionsvorsitzenden Guido Heuer mit den Worten: „Was die CDU-Fraktion zurzeit nicht mitträgt, ist die Tuchbestattung.“
Die SPD-Fraktion bedauert die Haltung der CDU. Katrin Gensecke, sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, bezeichnete die Entscheidung als „schade“ und betonte die Notwendigkeit, der Vielfalt Rechnung zu tragen. Wie die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) berichtet, hatte das Landeskabinett den Gesetzentwurf bereits im April 2023 gebilligt. Neben der Tuchbestattung sieht der Entwurf auch weitere Änderungen vor, darunter die Bestattungspflicht für sogenannte Sternenkinder und eine zweite Leichenschau vor Erdbestattungen. Laut EKM ist die FDP für eine weitreichende Liberalisierung des Bestattungsrechts, während die SPD die Tuchbestattung als zentralen Punkt des neuen Gesetzes sieht. Es wird befürchtet, dass die Reform des Bestattungsgesetzes aufgrund der Uneinigkeit in der Koalition bis zu den Landtagswahlen im kommenden Jahr verschoben werden könnte.
Verwendete Quellen:
https://www.zeit.de/news/2025-02/21/gruene-werfen-koalition-missachtung-der-religionsfreiheit-vor
https://www.ekmd.de/aktuell/nachrichten/zwischen-tuchbestattung-und-reerdigung-sachsen-anhalt-streitet-weiter-ueber-ein-neues-bestattungsgesetz.html
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/sarg-pflicht-bestattung-100.html
https://www.mz.de/mitteldeutschland/sachsen-anhalt/reform-fur-tuchbestattung-vor-dem-aus-migrantenverband-lamsa-zeigt-sich-enttauscht-3994600