22.2.2025
Staatsdelegitimierung: Debatte um Verfassungsschutzkategorie
Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates

Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates: Ein Überblick

Die Kategorie der "verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates" wurde 2021 von den Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern eingeführt. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, dient sie als eine Art Auffangbecken für extremistische Akteure, die sich nicht eindeutig den etablierten Kategorien wie Rechts- oder Linksextremismus zuordnen lassen. Wie vom Standard berichtet, verstehen die Verfassungsschutzbehörden unter diesem Begriff Bestrebungen, die auf der Grundlage von Verschwörungstheorien und Elitenhass darauf abzielen, die Funktionsfähigkeit des Staates zu beeinträchtigen, ohne dabei die typischen Merkmale anderer Extremismusformen aufzuweisen. Die Einführung dieser Kategorie erfolgte im Kontext der Proteste gegen die Corona-Maßnahmen. Wie die FAZ berichtet, gab es damals eine Diskussion darüber, ob die neue Kategorie notwendig sei, um extremistische Akteure, die sich im Zuge der Pandemie radikalisierten, beobachten zu können. Im Verfassungsschutzbericht 2023 wurde das Personenpotenzial in diesem Bereich auf etwa 1.600 Personen geschätzt, von denen rund 250 als gewaltbereit eingestuft wurden. Diese Akteure, so der Bericht, „machen demokratische Entscheidungsprozesse und Institutionen verächtlich oder rufen dazu auf, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Entscheidungen zu ignorieren“. Wie das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg erklärt, wird die Kategorie auch außerhalb des Corona-Kontextes angewendet. Beispielsweise wird die „Baptistenkirche Zuverlässiges Wort Pforzheim“ seit Mai 2023 aufgrund ihrer Abwertung von Homosexuellen und der Infragestellung staatlichen Handelns beobachtet. Derzeit gibt es jedoch Diskussionen darüber, ob die Kategorie weiterhin notwendig ist. Wie die dpa berichtet, gibt es in Sicherheitskreisen Überlegungen, sie wieder abzuschaffen. Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) äußerte sich gegenüber der dpa, dass er auf den Phänomenbereich verzichten könne. Auch unter den CDU-Innenministern gibt es Befürworter einer Änderung. Sie argumentieren, dass die Problemfälle unter den „Delegitimierern“ ohnehin meist dem Rechtsextremismus oder dem Reichsbürgerspektrum zuzuordnen seien. Das Bundesinnenministerium hat sich zu den aktuellen Diskussionen bisher nicht geäußert.

Verwendete Quellen:

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/verfassungsschutz-kategorie-delegitimierung-fraglich-110313376.html

https://www.verfassungsschutz.de/DE/themen/verfassungsschutzrelevante-delegitimierung-des-staates/verfassungsschutzrelevante-delegitimierung-des-staates_node.html

https://www.stmi.bayern.de/sus/verfassungsschutz/delegitimierung_des_staates/index.php

https://www.verfassungsschutz-bw.de/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Verfassungsschutzrelevante+Delegitimierung+des+Staates

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