21.2.2025
Heckenrecht in Hessen: Abstände, Rückschnitt & Rechtsstreitigkeiten
Heckenrecht in Hessen: Ein Überblick

Heckenrecht in Hessen: Ein Überblick

Das Heckenrecht in Hessen ist ein komplexes Thema, das immer wieder zu Nachbarschaftsstreitigkeiten führt. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet, musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem Fall aus Hessen befassen, in dem zwei Nachbarn über eine hohe Bambushecke stritten. Dabei ging es um die Frage, ob die Hecke zu hoch sei und zurückgeschnitten werden müsse, obwohl die vorgeschriebenen Grenzabstände eingehalten wurden. Die FAZ hebt hervor, dass das Oberlandesgericht Frankfurt die Klage zunächst abgewiesen hatte, da die Nachbarin die im Hessischen Nachbarrecht vorgeschriebenen Grenzabstände eingehalten habe.

Wie baurechtsiegen.de erläutert, sind in Hessen die Vorschriften für den Rückschnitt von Hecken im Hessischen Nachbarrechtsgesetz geregelt. Darin wird unter anderem festgelegt, welche Abstände Hecken zu Nachbargrundstücken einhalten müssen. Diese Abstände sind abhängig von der Höhe der Hecke. So müssen Hecken ab einer Höhe von zwei Metern einen Abstand von 0,75 Metern zum nächsten Grundstück einhalten. Für Bäume und Sträucher gelten höhere Abstandsvorschriften. Ein weiterer wichtiger Aspekt des Heckenrechts ist die Pflicht zur Pflege und zum regelmäßigen Rückschnitt der Hecke.

Wie aktiv-online.de berichtet, dürfen Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten werden. Dies dient dem Schutz der im Grün lebenden Tiere. Erlaubt sind jedoch schonende Form- und Pflegeschnitte. Sollten die Hecken die Grundstücksgrenze überschreiten, dürfen diese abgeschnitten werden, nachdem der Nachbar zuvor zur Beseitigung aufgefordert wurde und eine Frist gesetzt wurde.

Wie wohnglueck.de zusammenfasst, gibt es in Hessen detaillierte Regelungen zu den Abständen von Hecken zur Grundstücksgrenze. So gilt für Hecken bis zu einer Höhe von 120 cm ein Abstand von 25 cm, für Hecken bis 200 cm ein Abstand von 50 cm und für Hecken über 200 cm ein Abstand von 75 cm. Weiterhin wird betont, dass Bambus, obwohl botanisch ein Gras, nachbarschaftsrechtlich als Gehölz einzustufen ist und somit die Abstandsregelungen für Hecken gelten.

Verwendete Quellen:

https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/nachbarschaftsstreit-vor-dem-bgh-wann-ist-eine-hecke-eine-hecke-110311428.html

https://www.baurechtsiegen.de/rueckschnittpflicht-einer-hecke-in-hessen/

https://www.aktiv-online.de/ratgeber/ihr-nachbar-schneidet-die-hecke-nicht-wann-sie-sich-wehren-duerfen-3985

https://wohnglueck.de/artikel/hecken-als-grundstuecksbegrenzung-38857

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von ki erstellt.
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