Immobilien stellen oft den größten Vermögenswert eines Nachlasses dar und werden dementsprechend häufig zum Zankapfel unter Erben. Wie die F.A.Z. berichtet, ist die Aufteilung einer Immobilie unter mehreren Erben, beispielsweise drei Kindern, eine komplexe Angelegenheit, die schnell zu emotionalen Konflikten führen kann. Besonders schwierig wird es, wenn sich die Immobilie nicht einfach in gleichwertige Teile aufteilen lässt.
Wie rosepartner.de erläutert, gehört bei einer Erbengemeinschaft die Immobilie allen Erben gemeinsam. Verkauf, Vermietung oder auch nur die Nutzung der Immobilie bedürfen der Zustimmung aller Miterben. Ein einzelner Erbe kann den Verkauf blockieren, selbst wenn er nur einen kleinen Erbanteil besitzt. Dies kann zu einer Pattsituation führen, insbesondere wenn die Erben unterschiedliche Vorstellungen von der Zukunft der Immobilie haben.
Oftmals wohnt bereits ein Erbe in der Immobilie, wie theo-schmidt.de beschreibt. Dieser muss dann zwar keine Miete zahlen, da er Miteigentümer ist, jedoch eine sogenannte Nutzungsentschädigung an die anderen Erben. Die Höhe dieser Entschädigung ist häufig ein weiterer Streitpunkt. Auch die laufenden Kosten der Immobilie, wie Nebenkosten oder Reparaturen, müssen von der Erbengemeinschaft getragen werden, was zu weiteren Konflikten führen kann.
Hochdrei-immobilien.de weist darauf hin, dass neben den finanziellen Aspekten auch emotionale Gründe eine Rolle spielen. So kann beispielsweise der Wunsch, das Elternhaus zu behalten, im Konflikt mit dem Bedürfnis nach finanziellem Ausgleich stehen. Auch die Frage, wer für die oft notwendigen Sanierungs- oder Modernisierungskosten aufkommt, kann zu Streitigkeiten führen.
Wie das Deutsche Erbenzentrum erläutert, gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Hausverkauf auch gegen den Willen eines Erben durchzusetzen. Dazu gehören die Teilungsversteigerung, die Erbauseinandersetzungsklage oder die Auszahlung der anderen Erben durch einen Miterben. All diese Optionen sind jedoch mit Kosten und Zeitaufwand verbunden und können das Verhältnis der Erben zusätzlich belasten. Ein Ausweg kann der Verkauf des eigenen Erbteils sein. Hierbei hat jedoch jeder Miterbe ein Vorkaufsrecht.
Um Erbstreitigkeiten im Zusammenhang mit Immobilien zu vermeiden, empfiehlt es sich, bereits zu Lebzeiten Vorkehrungen zu treffen. Ein Testament oder ein Erbvertrag, in dem die Verteilung der Immobilie klar geregelt ist, kann spätere Konflikte verhindern. Auch eine frühzeitige Kommunikation mit den Erben über die eigenen Wünsche kann hilfreich sein.