Der Bundesrat hat dem Gewalthilfegesetz zugestimmt, das von Gewalt betroffenen Frauen ab 2032 einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung garantiert. Wie die Zeit, unter Berufung auf eine Meldung der dpa, berichtet, ist die Frage nach dem Bedarf an zusätzlichen Frauenhausplätzen in Niedersachsen noch offen. Das niedersächsische Sozialministerium plant eine Bedarfsanalyse, um diese Frage zu klären.
Wie der NDR berichtet, gibt es in Niedersachsen derzeit 46 vom Land geförderte Frauenhäuser mit insgesamt 441 Plätzen für Frauen und rund 880 Plätzen für Kinder. Laut Sozialministerium Niedersachsen, sind diese Häuser im Durchschnitt zu 67 Prozent ausgelastet. Obwohl es rechnerisch freie Plätze gibt, ist die regionale Verteilung ungleichmäßig. Das Ministerium betont, dass nicht für jede Frau ein Platz in ihrer eigenen Kommune verfügbar ist, insbesondere in Ballungsräumen sei der Bedarf tendenziell höher.
Das Gewalthilfegesetz verpflichtet die Länder, ausreichend Schutz- und Beratungsangebote zu schaffen und sieht dafür eine finanzielle Unterstützung des Bundes in Höhe von 2,6 Milliarden Euro bis 2036 vor. Wie der Rundblick Niedersachsen berichtet, hat Niedersachsen im Gesetzgebungsprozess erfolgreich eigene Akzente gesetzt, darunter die Sicherstellung, dass neue Schutzplätze tatsächlich für Frauen reserviert sind. Das Sozialministerium begründet dies mit dem hohen Anteil von Frauen (etwa 80 Prozent) unter den Betroffenen häuslicher Gewalt.
Das Institut für Menschenrechte begrüßt das Gewalthilfegesetz als Meilenstein und betont die Bedeutung bundesweit einheitlicher Qualitätsstandards und nachhaltiger Finanzierung für Frauenhäuser. Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung wird als fundamentale Verbesserung bewertet. Laut dem Institut verdeutlicht der "Monitor Gewalt gegen Frauen" die Dringlichkeit der Gesetzesregelung. Die vorhandenen Schutzeinrichtungen reichen nicht aus, um den Bedarf zu decken, und bundesweit fehlt es an Plätzen. Das Institut appelliert an die Bundesländer, ihrer menschenrechtlichen Verantwortung gerecht zu werden und dem Gesetz zuzustimmen.
Das Kinderschutz-Zentrum Niedersachsen berichtet, dass das Gesetz den Rahmen für ein verlässliches Hilfesystem schafft und erstmals bundesgesetzlich einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder festschreibt.
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