21.2.2025
Abschiebungen nach Afghanistan: Ein unlösbarer Konflikt?
Ausreisepflicht und Abschiebungen nach Afghanistan: Ein komplexes Thema

Ausreisepflicht und Abschiebungen nach Afghanistan: Ein komplexes Thema

Die Ausreisepflicht und Abschiebung von Menschen nach Afghanistan ist ein Thema, das immer wieder für Diskussionen sorgt. Wie die Zeit am 21. Februar 2025 berichtete, zeigte sich dies erneut im Fall eines ausreisepflichtigen Afghanen in Rheinland-Pfalz, dessen Asylantrag abgelehnt worden war. Trotz mehrerer Polizeieinsätze wegen des Verdachts von Ladendiebstahl, Körperverletzung und Sachbeschädigung – für die es laut Kreisverwaltung aber keine Verurteilungen gab – wurde der Mann nicht auf die Liste für einen Abschiebeflug gesetzt. Rheinland-Pfalz bat das Bundesinnenministerium, ihn nachträglich auf die Liste zu setzen, doch das Ministerium lehnte ab, da die Liste geschlossen sei.

Der Fall sorgte für Aufsehen, da der Landkreis für die Unterkunft des Mannes einen Sicherheitsdienst engagierte, dessen Kosten sich auf über 40.000 Euro monatlich beliefen. Wie die Zeit weiter ausführte, lag die Nichtaufnahme des Mannes auf die Liste an der zeitlichen Abfolge der Ereignisse. Die Abfrage des Bundesinnenministeriums bei den Ländern erfolgte im September, als der Mann noch nicht ausreisepflichtig war. Sein Asylantrag wurde Ende Oktober 2024 abgelehnt, und erst seit Mitte November war er ausreisepflichtig. Eine nachträgliche Aufnahme verweigerte das BMI.

Die Debatte um Abschiebungen nach Afghanistan wird auch auf Bundesebene geführt. Die Tagesschau erläuterte am 5. Juni 2024 die rechtlichen Grundlagen für Abschiebungen. Demnach ist eine Ausweisung möglich, wenn der Aufenthalt eines Ausländers die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet. Eine Abschiebung darf jedoch nicht erfolgen, wenn dem Betroffenen in seinem Heimatland Folter, Tod oder unmenschliche Behandlung drohen. Dies ergibt sich aus dem Grundgesetz und den Genfer Flüchtlingskonventionen.

Praktische Hürden für Abschiebungen bestehen laut Tagesschau auch darin, dass die Aufnahme des Abgeschobenen durch das Herkunftsland gewährleistet sein muss. Da Deutschland die Taliban-Regierung nicht anerkennt, gibt es keine entsprechenden Abkommen mit Afghanistan. Abkommen mit Nachbarländern, wie beispielsweise Pakistan, könnten eine Lösung sein, jedoch müsste auch dann sichergestellt sein, dass den Abgeschobenen in Afghanistan keine Gefahr droht.

Dass Abschiebungen nach Afghanistan ein kontroverses Thema sind, zeigt auch die Position von Amnesty International. Wie die Organisation am 30. August 2024 mitteilte, verstoße die Abschiebung nach Afghanistan gegen völkerrechtliche Verpflichtungen. Amnesty International kritisierte die Abschiebung von "Gefährdern" und Straftätern nach Afghanistan und Syrien und wies darauf hin, dass in Afghanistan niemand sicher sei und außergerichtliche Hinrichtungen, Verschwindenlassen und Folter an der Tagesordnung seien.

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg schloss sich dieser Kritik an und verurteilte – wie in einer Pressemitteilung vom 20. Januar 2025 zu lesen ist – die Abschiebungspläne der Bundesregierung. Der Flüchtlingsrat betonte die Gefahren, denen Abgeschobene in Afghanistan ausgesetzt sind, und forderte die Politik auf, menschenrechtliche Grundsätze zu beherzigen. Auch der Flüchtlingsrat argumentierte, dass Straftaten, die in Deutschland begangen wurden, auch hier geahndet werden müssten.

Verwendete Quellen:

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von ki erstellt.
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