Das beschleunigte Fachkräfteverfahren soll ausländischen Fachkräften den Weg in den deutschen Arbeitsmarkt ebnen. Doch die Realität in Frankfurt sieht oft anders aus, wie verschiedene Berichte zeigen.
Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.) berichtet, scheitert die schnelle Bearbeitung von Anträgen in Frankfurt mitunter an personellen Engpässen. So schildert die F.A.Z. den Fall einer Pflegeunternehmerin, die seit Monaten auf die Bearbeitung ihres Antrags für einen Auszubildenden von den Philippinen wartet. Grund für die Verzögerung: Die zuständige Sachbearbeiterin war krank, und eine Vertretung gab es nicht.
Dieses Beispiel verdeutlicht die prekäre Personalsituation in der Frankfurter Ausländerbehörde, die laut F.A.Z. bereits durch die Schaffung von zehn neuen Stellen angegangen wurde. Die Einarbeitung der neuen Mitarbeiter in die komplexe Materie benötige jedoch Zeit, so die F.A.Z. weiter.
Dass das beschleunigte Fachkräfteverfahren nicht immer reibungslos funktioniert, bestätigen auch andere Quellen. Laut dem Hessischen Innenministerium wurden 2023 in Hessen 1467 Visumvorabzustimmungen erteilt, im ersten Halbjahr 2024 waren es 890. Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen nehme dabei besonders viel Zeit in Anspruch.
Auch das Verwaltungsportal Hessen informiert über das beschleunigte Fachkräfteverfahren und betont den freiwilligen Charakter des Verfahrens. Arbeitgeber können in Vollmacht der Fachkraft den Antrag stellen. Die Ausländerbehörde prüft die Unterlagen und holt die notwendigen Zustimmungen anderer Stellen ein, beispielsweise der Bundesagentur für Arbeit. Das Portal weist explizit darauf hin, dass die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens keine Garantie für die Erteilung eines Visums darstellt.
Die Webseite der Stadt Frankfurt informiert ebenfalls über das beschleunigte Fachkräfteverfahren und listet die notwendigen Unterlagen auf, die für die Antragstellung benötigt werden. Auch hier wird darauf hingewiesen, dass die Zuständigkeit der Ausländerbehörde vom Sitz der Betriebsstätte des Arbeitgebers abhängt.
„Make it in Germany“ beschreibt die einzelnen Schritte des beschleunigten Fachkräfteverfahrens detailliert und betont die Bedeutung der Vollmacht des Arbeitgebers sowie der Anerkennung der ausländischen Qualifikation. Auch die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit sei in der Regel erforderlich, so „Make it in Germany“. Die Webseite betont ebenfalls, dass das Verfahren keine Visumsgarantie bietet.
Die F.A.Z. zitiert den Geschäftsführer der Vermittlungsagentur Talent Orange, Tilman Frank, der die langen Wartezeiten kritisiert und die fehlenden Sanktionen bei Behördenversäumnissen bemängelt. Die Gebühr von 411 Euro werde nicht erstattet, selbst wenn ein Antrag monatelang unbearbeitet liegen bleibe.
Die beschriebenen Schwierigkeiten zeigen, dass das beschleunigte Fachkräfteverfahren in Frankfurt zwar grundsätzlich eine gute Möglichkeit zur schnelleren Einreise von Fachkräften bietet, in der Praxis aber noch mit Herausforderungen zu kämpfen hat.
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