Die gewerbliche Nutzung von Wäldern in Rheinland-Pfalz, insbesondere die damit verbundenen Gebühren, ist Gegenstand einer aktuellen Debatte. Auslöser ist ein Streit zwischen dem Forstamt Rheinhessen und der ehemaligen Stabhochspringerin Carolin Hingst, die seit über zehn Jahren Laufkurse im Ober-Olmer Wald bei Mainz anbietet. Wie die Tagesschau berichtet, verlangt das Forstamt seit vergangenem Jahr eine Nutzungsgebühr für den Wald, was bei Hingst auf Unverständnis stößt.
Bislang hatte Hingst einen kostenlosen Gestattungsvertrag mit dem Forstamt. Wie 1730live.de berichtet, wurde dieser Vertrag im Mai 2024 gekündigt. Das Forstamt argumentiert, die steigende Anzahl gewerblicher Veranstaltungen im Wald verursache einen Mehraufwand, der durch die Gebühren gedeckt werden müsse. Wie die Zeit unter Berufung auf eine Meldung der DPA berichtet, begründet Landesforsten Rheinland-Pfalz die Gebührenerhebung mit "steigenden Aufwänden für das Forstamt". Ursprünglich forderte das Forstamt zehn Prozent der Bruttoeinnahmen der Kurse, was Hingst als "utopisch hohe Gebühr" bezeichnet. Sie vergleicht ihre Kurse mit Spaziergängen oder Wanderungen, die kostenlos seien. Wie n-tv berichtet, argumentiert Hingst, ihr Training sei "wie ein Spaziergang oder eine Wanderung im Wald zu sehen - und die sind kostenlos."
Das Forstamt Rheinhessen betont, die Gebührenforderung halte sich in Grenzen und der Großteil der Veranstalter werde nur gering belastet. Wie agrarheute.de berichtet, erklärte das Forstamt gegenüber dem SWR, die Regel, zehn Prozent der Brutto-Kurseinnahmen abzugeben, gelte für alle und sei somit fair. Das Landeswaldgesetz (§ 22) schreibt vor, dass organisierte Veranstaltungen im Wald der Zustimmung des Waldbesitzers bedürfen. Die Höhe des Entgelts liegt im Ermessen des Forstamtes, so das Umweltministerium in Mainz. Wie forstpraxis.de, ebenfalls unter Berufung auf den SWR und die Allgemeine Zeitung, berichtet, argumentiert das Forstamt, dass die steigende Anzahl an Veranstaltungen im Wald von Ober-Olm mehr Arbeit verursache, die bezahlt werden müsse.
Hingst kritisiert die mangelnde Transparenz bei den Gestattungsverträgen und das Fehlen einer Gebührenverordnung. Merkurist.de berichtet über den monatelangen Streit zwischen Hingst und dem Forstamt. Das Umweltministerium betont, es handele sich um ein Entgelt und nicht um eine Gebühr, weshalb es keine staatliche Gebührenverordnung geben könne. Kostenfrei seien Veranstaltungen, die der Umweltbildung oder Bildung für nachhaltige Entwicklung dienten. Hingst weigerte sich, ihre Bruttoeinnahmen offenzulegen, da sie dies als Angelegenheit des Forstamtes betrachtet. Inzwischen hat das Forstamt laut Merkurist.de eine moderate Jahresgebühr angeboten. Ob sich beide Seiten einigen können, bleibt abzuwarten.
Verwendete Quellen:
https://www.zeit.de/news/2025-02/11/wer-muss-fuer-was-im-wald-zahlen
https://www.1730live.de/gebuehren-fuer-nutzung-von-waldwegen/
https://www.n-tv.de/regionales/rheinland-pfalz-und-saarland/Wer-muss-fuer-was-im-Wald-zahlen-article25552721.html
https://www.agrarheute.com/land-leben/forstamt-verlangt-gebuehr-joggerin-fuer-nutzung-wald-zahlen-631885
https://www.forstpraxis.de/joggerin-soll-fuer-nutzung-von-wald-zahlen-forstamt-verlangt-gebuehr-23497
https://merkurist.de/mainz/sportlerin-carolin-hingst-streit-um-jogging-gebuehr-im-ober-olmer-wald_KUeU