9.2.2025
Berliner Milieuschutz: Investitionsbremse oder sozialer Schutzschild?
Milieuschutz in Berlin: Investitionsbremse oder sozialer Schutzschild?

Milieuschutz in Berlin: Investitionsbremse oder sozialer Schutzschild?

Der Milieuschutz in Berlin, offiziell als soziale Erhaltungsgebiete bezeichnet, ist ein kontrovers diskutiertes Thema. Während er den Schutz der Mieter vor Verdrängung und übermäßigen Mietsteigerungen zum Ziel hat, sehen Vertreter der Wohnungswirtschaft darin eine zunehmende Investitionsbremse.

Wie die Zeit, basierend auf einer Meldung der dpa, berichtet, kritisiert Maren Kern, Vorständin des BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen, die restriktiven Vorgaben in den Milieuschutzgebieten. Genehmigungen für Modernisierungen, selbst für energetische Maßnahmen, würden oftmals verweigert oder nur nach langen Verfahren erteilt. Kern betont, dass Modernisierungen nicht gleichbedeutend mit Luxussanierungen seien, sondern notwendig, um Gebäude zu erhalten, gesetzliche Vorgaben zum Klimaschutz zu erfüllen und zeitgemäße Wohnbedingungen zu schaffen.

Als Beispiele für abgelehnte Maßnahmen nennt Kern den Einbau von Fahrstühlen, den Anbau von Balkonen und selbst energetische Sanierungen, bei denen die Wohnungsunternehmen auf Mieterhöhungen verzichten. Sogar Projekte zur Wassereinsparung würden abgelehnt. Wie die Welt ebenfalls berichtet, befürchtet Kern eine „extreme Investitionsbremse“, die vor allem Wohnungsgenossenschaften und kommunale Wohnungsgesellschaften treffe.

Laut Merkur verwies Kern darauf, dass der Senat im Vorjahr eine aus ihrer Sicht sehr restriktive Verordnung mit einheitlichen Kriterien für Investitionsmaßnahmen in Milieuschutzgebieten beschlossen habe. Der BBU sei daher im Gespräch mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.

In Berlin gibt es laut BBU und Mieterverein 81 Milieuschutzgebiete, in denen etwa ein Drittel der Berliner Bevölkerung lebt (ca. 680.000 Wohnungen). Wie die FAZ, ebenfalls auf Basis der dpa-Meldung, berichtet, ist das Ziel des Milieuschutzes, die Sozialstruktur zu erhalten und Mieter vor starken Mietsprüngen und Verdrängung zu schützen. Bauliche Maßnahmen, deren Kosten auf die Miete umgelegt werden können, sind in der Regel verboten. Auch die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist eingeschränkt. Bezirke haben bei Wohnungsverkäufen ein Vorkaufsrecht. Bei allen genannten Punkten gelten Ausnahmetatbestände.

Quellen

https://www.zeit.de/news/2025-02/09/verband-sieht-milieuschutz-regeln-als-investitionsbremse https://www.merkur.de/deutschland/berlin/verband-sieht-milieuschutz-regeln-als-investitionsbremse-zr-93561454.html https://www.welt.de/regionales/berlin/article255379688/Verband-sieht-Milieuschutz-Regeln-als-Investitionsbremse.html https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/verband-sieht-milieuschutz-regeln-als-investitionsbremse-110285026.html

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von ki erstellt.
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