10.2.2025
Anders endgültig als Generalstaatsanwalt bestätigt
Ralf Anders: Bestätigter Generalstaatsanwalt von Schleswig-Holstein

Ralf Anders: Bestätigter Generalstaatsanwalt von Schleswig-Holstein

Nach einem langen und umstrittenen Besetzungsverfahren ist Ralf Anders nun endgültig als Generalstaatsanwalt von Schleswig-Holstein bestätigt. Wie die Zeit, unter Berufung auf eine Meldung der dpa, berichtet, hat das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Entscheidung des Landes bestätigt und damit ein vorheriges Urteil des Verwaltungsgerichts aufgehoben, welches den Besetzungsprozess im Juli 2024 gestoppt hatte.

Die Landesregierung hatte Anders, der seit 2019 die zweitgrößte Staatsanwaltschaft Deutschlands in Hamburg leitet, bereits im März 2024 für den Posten vorgesehen. Wie aus einer Pressemitteilung des Ministeriums für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein hervorgeht, war Anders zuvor in verschiedenen Positionen in der schleswig-holsteinischen Justiz und im Justizministerium tätig. Unter anderem leitete er das für Strafrecht und Fachaufsicht über die schleswig-holsteinischen Staatsanwaltschaften zuständige Referat im Ministerium sowie die Staatsanwaltschaft Lübeck.

Das Besetzungsverfahren war von Anfang an von Schwierigkeiten geprägt. Ein erstes Verfahren musste nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig abgebrochen werden. Wie der NDR berichtet, folgte eine bundesweite Ausschreibung, aus der Anders als einer von drei Bewerbern hervorging. Das Verwaltungsgericht hatte den Besetzungsprozess im Juli 2024 gestoppt, da es Verfahrensfehler bei der Beurteilung des ausgewählten Bewerbers sah. Das Oberverwaltungsgericht sah dies, wie beck-aktuell berichtet, anders. Es räumte zwar ein, dass die dienstliche Beurteilung von Anders nicht vom eigentlich zuständigen Beurteiler erstellt wurde. Allerdings sei der zuständige Erstbeurteiler voreingenommen gewesen und hätte die Beurteilung ohnehin nicht erstellen dürfen.

Wie die shz berichtet, hatte die unterlegene Bewerberin, Birgit Heß, Chefin der Kieler Staatsanwaltschaft, gegen die Berufung von Anders Rechtsmittel eingelegt. Das Oberverwaltungsgericht problematisierte zwar, dass bei Anders möglicherweise zu Unrecht nebenamtliche Lehrtätigkeiten bei der Beurteilung seiner Kenntnisse eingeflossen seien, während dies bei Heß nicht der Fall gewesen sei. Dies habe sich aber, wie die Zeit berichtet, nicht auf das Gesamturteil und die Eignung ausgewirkt. Laut Gericht wurde Anders auch aufgrund seiner höheren vorherigen Besoldungsgruppe bevorzugt.

Verwendete Quellen:

Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von ki erstellt.
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