10.2.2025
Bundestagswahl 2025: Abtreibungsdebatte und politische Blockaden
Bundestagswahl 2025 und die Legalisierung von Abtreibungen

Bundestagswahl 2025 und die Legalisierung von Abtreibungen

Der Gesetzentwurf zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten zwölf Wochen scheiterte im Bundestag. Wie die FAZ berichtet, lehnte der Rechtsausschuss eine Abstimmung im Bundestag ab, da keine Mehrheit für eine Sondersitzung zustande kam - unter anderem aufgrund des Widerstands von Union und FDP. SPD und Grüne äußerten sich enttäuscht über das Scheitern des Gesetzentwurfs und kritisierten das Vorgehen von Union und FDP. Die FAZ zitiert die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, Ulle Schauws, und die SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge, die in einem gemeinsamen Statement erklärten, das Verhalten sei „der parlamentarischen Praxis unseres hohen Hauses nicht würdig“. Sie begründeten ihre Ablehnung einer Abstimmung im Bundestag ohne die Unterstützung von Union und FDP mit der möglichen Entstehung einer „Zufallsmehrheit mit der AfD“. Der Entwurf, der von 328 Abgeordneten im Herbst 2024 eingebracht worden war, sah vor, Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln. Eine Expertenkommission hatte im April eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen, wie die Tagesschau berichtete.

Die Familienministerin Lisa Paus (Grüne) fordert die Abschaffung des §218 StGB und damit die Straffreiheit von Schwangerschaftsabbrüchen, wie die Tagesschau berichtet. Sie argumentiert, dass die Entscheidung über einen Abbruch allein bei der Schwangeren liegen sollte. Innerhalb der Koalition gibt es jedoch Bedenken. Die FDP-Politikerin Katrin Helling-Plahr sieht den bestehenden Paragrafen als „gelungenen Kompromiss“ und steht einer Aufkündigung skeptisch gegenüber. Die taz diskutiert die verschiedenen Positionen in der Debatte um §218 und plädiert für eine offene Diskussion über die verschiedenen Fristenregelungen und die damit verbundenen ethischen Fragen.

Der Bundestag hat im Juni 2022 das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche (§219a StGB) aufgehoben, wie die Tagesschau und der Bundestag berichten. Ärzte können nun umfassend über Abbrüche informieren, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen. Während die Ampel-Koalition und die Linke die Abschaffung begrüßten, kritisierten Union und AfD die Entscheidung. Der damalige Justizminister Buschmann (FDP) betonte, es gehe nicht um Werbung, sondern um sachliche Informationen für Frauen. Die katholische Kirche bedauerte die Entscheidung und hätte eine Überarbeitung des Paragrafen bevorzugt.

Im Kontext der Bundestagswahl 2025 spielen neben dem Thema Abtreibung weitere Themen eine wichtige Rolle, wie beispielsweise die Migrationspolitik. Wie die FAZ berichtet, sieht CDU-Chef Friedrich Merz keinen Grund, seine Haltung zur Akzeptanz von AfD-Stimmen in der Migrationspolitik zu relativieren. Er betonte, die Unionsfraktion habe „das getan, was wir für richtig gehalten haben“.

Quellen

https://www.faz.net/aktuell/politik/bundestagswahl/liveticker-zur-bundestagswahl-2025-keine-abstimmung-ueber-legalisierung-von-abtreibungen-mehr-faz-110093143.html

https://www.tagesschau.de/inland/abtreibungsverbot-schwangerschaftsabbrueche-paus-101.html

https://www.tagesschau.de/inland/219a-gestrichen-101.html

https://taz.de/Debatte-um-Paragraf-218/!5912487/

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