Die Staatsanwaltschaft Neuruppin hat das Ermittlungsverfahren gegen Oberbürgermeister Mike Schubert (SPD) wegen Vorteilsannahme eingestellt. Gegen Zahlung von 20.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation und 14.046 Euro an die Landeskasse wird es kein Gerichtsverfahren geben. Die ZEIT berichtete ebenfalls über die Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflagen. (ZEIT ONLINE)
Obwohl die Staatsanwaltschaft einen hinreichenden Tatverdacht in 67 Fällen der Vorteilsannahme sah, bewertete sie die potenzielle Schuld im Falle einer Verurteilung als „noch nicht schwerwiegend“. Die Ermittlungen der Korruptionsabteilung der Staatsanwaltschaft Neuruppin liefen seit April. Schubert hatte die Annahme der Tickets stets mit seinen Repräsentationspflichten begründet, wie die Potsdamer Neuesten Nachrichten berichteten. (Potsdamer Neueste Nachrichten)
Schubert selbst wies Korruptionsvorwürfe stets zurück, räumte jedoch ein, sich in eine angreifbare Position gebracht zu haben. Der seit 2018 amtierende Oberbürgermeister soll Gratis-Tickets für diverse Sportveranstaltungen im Wert von über 13.000 Euro angenommen haben, wie die MAZ berichtet. (MAZ)
Gegenstand der Ermittlungen war die Frage, ob Schubert die Einladungen zu verschiedenen Sportveranstaltungen für sich und teilweise seine Ehefrau rechtmäßig annehmen durfte. Die für Korruptionsdelikte zuständige Schwerpunktabteilung der Staatsanwaltschaft ist in Neuruppin angesiedelt. Auch die Süddeutsche Zeitung berichtete über die Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflagen. (Süddeutsche Zeitung)
Die Einstellung des Verfahrens lässt Schuberts politische Zukunft ungewiss. Die Freien Wähler haben bereits ein zweites Abwahlverfahren gegen ihn eingeleitet. Eine Abstimmung über den Abwahlantrag könnte laut den Potsdamer Neuesten Nachrichten bereits im Januar 2025 stattfinden. (Potsdamer Neueste Nachrichten)