17.10.2024
Verfassungsschutzchef hält Verbotsverfahren gegen Thüringer AfD für sinnvoll

Verfassungsschutzchef Kramer befürwortet Verbotsverfahren gegen die Thüringer AfD

Stephan Kramer, Präsident des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz, hat sich für die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen den Landesverband der AfD ausgesprochen. Wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe berichten, hält Kramer ein solches Verfahren zum jetzigen Zeitpunkt auf Landesebene für sinnvoll. „Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, dann muss die Demokratie, um ihren Bestand zu schützen, ein solches Verbotsverfahren prüfen lassen", äußerte Kramer gegenüber der Mediengruppe.

Kramer begründet seine Position mit der Einschätzung, dass die Thüringer AfD nicht auf dem Boden der Verfassung stehe. Dies habe sich nicht zuletzt in der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags gezeigt, in der sich die Partei feindlich gegenüber den Verfassungsorganen, insbesondere dem Verfassungsgericht, gezeigt habe. „Das waren schon fast Bedrohungsszenarien, Verschwörungsfantasien, die ich im Ergebnis als erste Ansätze einer Staatszersetzung bewertet habe", so Kramer gegenüber den Funke-Zeitungen. „Das, was wir jetzt im Landtag erlebt haben, ist nur ein Vorgeschmack auf das, was uns jetzt noch bevorsteht."

Ein Verbotsverfahren auf Bundesebene hält Kramer hingegen aktuell für weniger sinnvoll. „Solange die Bundespartei vom Bundesamt für Verfassungsschutz nicht als erwiesen extremistisch eingestuft ist, macht ein Antrag beim Bundesverfassungsgericht keinen Sinn." Er gehe aber davon aus, dass das Bundesamt die Einstufung der gesamten Partei vornehmen werde.

Der Landesverfassungsschutz stuft die Thüringer AfD bereits seit 2021 als erwiesen rechtsextrem ein und beobachtet sie.

Die Diskussion um ein mögliches AfD-Verbotsverfahren wird bundesweit immer wieder von einzelnen Politikern geführt, allerdings bestehen hohe Hürden für ein solches Verfahren.

Quelle: dpa Thüringen, veröffentlicht in: Die Zeit

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