19.10.2024
Wahlkampf im Fokus: Tierschutzpartei und FDP fordern faire Berichterstattung

Wahlberichterstattung: Tierschutzpartei und FDP streiten weiter mit dem RBB

Im Vorfeld der Landtagswahl in Brandenburg am 22. September 2024 gibt es einen intensiven Streit zwischen der Partei „Mensch Umwelt Tierschutz“ (Tierschutzpartei) und dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB). Die Tierschutzpartei hat rechtliche Schritte unternommen, um sicherzustellen, dass sie am Wahlabend und am Tag danach bei Prognosen und Hochrechnungen gesondert erwähnt wird, sofern sie mindestens zwei Prozent der Stimmen erhält. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde vor dem Verwaltungsgericht Berlin eingereicht.

Bei der Landtagswahl 2019 erzielte die Tierschutzpartei 2,6 Prozent der Stimmen, wurde jedoch am Wahlabend nicht mit einem eigenen Diagrammbalken dargestellt. Im Gegensatz dazu wurden bei der Europawahl kleinere Parteien in separaten Diagrammen berücksichtigt, da bei Europawahlen keine Fünfprozenthürde gilt. Die Tierschutzpartei argumentiert, dass eine gesonderte Nennung ihr helfen würde, neue Mitglieder zu gewinnen und Spenden zu akquirieren. Sie verweist darauf, dass bereits ab einem Prozent der Stimmen Anspruch auf staatliche Finanzierung besteht.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte im Mai 2023 zugunsten der Tierschutzpartei entschieden und festgestellt, dass die Partei bei der Wahl 2019 einen „Achtungserfolg“ erzielt habe. Das Gericht entschied, dass die Verpflichtung zur separaten Nennung der Tierschutzpartei nur einen geringfügigen Eingriff in die redaktionelle Gestaltungsfreiheit des RBB darstellt. Der RBB hatte argumentiert, dass die Nennung kleinerer Parteien am Wahlabend eine große Belastung darstellen würde, was das Gericht jedoch nicht überzeugte.

Die Tierschutzpartei will auf keinen Fall wieder in der Kategorie „Andere“ verschwinden, die für Parteien reserviert ist, die unter drei Prozent der Stimmen erhalten. Diese Regelung sorgte beispielsweise dafür, dass die FDP in Thüringen mit nur einem Prozent genannt wurde, während stärkere Parteien nicht berücksichtigt wurden. Die Tierschutzpartei betont, dass auch Parteien, die die Fünfprozenthürde nicht überschreiten, für den politischen Wettbewerb von Bedeutung sind.

In einer parallelen Entwicklung hat die FDP eine vorläufige Niederlage erlitten. Ihr Versuch, an der für den 17. September 2024 geplanten Sendung „rbb24 – Ihre Wahl: Der Kandidatencheck“ teilzunehmen, wurde vom Verwaltungsgericht Potsdam abgelehnt. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Sendung nur Spitzenkandidaten von Parteien einlade, die im Landtag vertreten sind oder in den Umfragen stabil über fünf Prozent liegen. Diese Kriterien erfüllt die FDP nicht.

Der Landeschef der FDP, Zyon Braun, bezeichnete die Ausladung als „Skandal“ und kündigte an, weitere Schritte zu prüfen. Diese Situation verdeutlicht die Herausforderungen, mit denen die FDP konfrontiert ist, während sie versucht, ihre Sichtbarkeit im politischen Diskurs zu erhöhen.

Der Streit zwischen der Tierschutzpartei und dem RBB sowie die Schwierigkeiten der FDP, in die Wahlberichterstattung aufgenommen zu werden, werfen Fragen zur Chancengleichheit und zur fairen Berichterstattung im Vorfeld der Landtagswahl auf. Beide Parteien kämpfen um mediale Sichtbarkeit und versuchen, ihre Positionen im politischen Spektrum zu stärken.

Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, um zu beobachten, wie sich diese Auseinandersetzungen entwickeln und welche Auswirkungen sie auf die Wählergunst der betroffenen Parteien haben werden.

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