Die Bundestagswahl 2025, ausgelöst durch das vorzeitige Ende der Ampel-Koalition, brachte neben dem ungewöhnlichen Wahltermin im Februar auch die Auswirkungen der Wahlrechtsreform von 2023 mit sich. Wie die Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg auf ihrer Webseite bundestagswahl-bw.de erläutert, wurde der Bundestag auf maximal 630 Abgeordnete begrenzt. Überhang- und Ausgleichsmandate entfielen, und die Sitzverteilung richtet sich ausschließlich nach den Zweitstimmen.
Die Zeit, welche eine Meldung der dpa wiedergab, berichtete, dass drei Wahlkreise in Baden-Württemberg – Stuttgart II, Lörrach und Tübingen – keinen Vertreter in den Bundestag entsenden konnten. Dies lag daran, dass die siegreichen Direktkandidaten aufgrund der Reform nur dann ein Mandat erhalten, wenn ihre Partei genügend Zweitstimmen erhält. In den genannten Wahlkreisen gelang es zudem keinem Kandidaten, über die Landesliste ins Parlament einzuziehen.
Wie der SWR berichtete, waren insgesamt sechs CDU-Kandidaten in Baden-Württemberg vom neuen Wahlrecht betroffen und konnten trotz Wahlkreissieg nicht in den Bundestag einziehen. CDU-Landeschef Manuel Hagel kritisierte die Reform im SWR als undemokratisch. Es sei das erste Mal in der deutschen Geschichte, dass direkt gewählte Abgeordnete nicht automatisch in den Bundestag einzögen. Insgesamt 32 Kandidaten aus Baden-Württemberg schafften es über ein Direktmandat in den Bundestag.
Die Heinrich-Böll-Stiftung Baden-Württemberg beschrieb in ihrem Artikel "Die Bundestagswahl 2025" die wesentlichen Punkte des Wahlsystems. Die Erststimme wählt den Direktkandidaten im Wahlkreis, während die Zweitstimme die Sitzverteilung der Parteien im Bundestag bestimmt. Die Stiftung hob hervor, dass die Grundmandatsklausel weiterhin besteht: Gewinnt eine Partei mindestens drei Direktmandate, zieht sie auch mit weniger als 5% der Zweitstimmen in den Bundestag ein.
Der SWR erläuterte die Hintergründe der Wahlrechtsreform. Ziel sei es, den Bundestag zu verkleinern und Kosten zu sparen. Durch den Wegfall der Überhang- und Ausgleichsmandate soll das Parlament effizienter arbeiten. Die Reform könne jedoch dazu führen, dass Wahlkreise nicht im Bundestag vertreten sind, was die Bedeutung der Direktwahl abschwäche. Es wird erwartet, dass die Reform auch Auswirkungen auf das Wahlverhalten haben wird, da weniger Wähler ihre Stimmen splitten werden, um den Einzug ihres bevorzugten Direktkandidaten zu sichern.
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