21.11.2024
Waschanlagenhaftung BGH klärt Verantwortlichkeit bei Fahrzeugschäden
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag sein Urteil in einem Fall verkündet, der die Haftung von Autowaschanlagenbetreibern für Fahrzeugschäden betrifft. Wie die Zeit berichtete, ging es um die Frage, wer die Verantwortung trägt, wenn ein Fahrzeug in einer Waschanlage beschädigt wird, obwohl sowohl das Auto als auch die Anlage in ordnungsgemäßem Zustand waren. Der konkrete Fall, über den der BGH entschied, betraf einen Range Rover, dessen Heckspoiler in einer Waschanlage abgerissen wurde, was zu weiteren Schäden am Heck führte. Der Fahrer verlangte Schadenersatz in Höhe von über 3.200 Euro vom Betreiber der Waschanlage. Der Vorsitzende Richter, Rüdiger Pamp, hatte bereits in der mündlichen Verhandlung Ende Oktober auf die Besonderheit des Falles hingewiesen: Auto und Waschanlage hätten schlicht nicht zusammengepasst, obwohl beide technisch einwandfrei gewesen seien. Der Vorfall ereignete sich im Jahr 2021. Der Fahrer des Range Rovers hatte sein Fahrzeug, inklusive des serienmäßig angebrachten Heckspoilers, in die Waschanlage einer Tankstelle gefahren. Während des Waschvorgangs riss der Spoiler ab. Die Vorinstanzen hatten unterschiedlich geurteilt. Das Amtsgericht Ibbenbüren gab dem Fahrer Recht und verurteilte den Betreiber zum Schadenersatz. Das Landgericht Münster hob dieses Urteil jedoch auf und wies die Klage ab. Die Begründung: Es liege keine objektive Pflichtverletzung des Betreibers vor. Die Verantwortung liege beim Fahrer, wenn sein Auto aufgrund seiner Bauweise nicht für die Waschanlage geeignet sei. Wie der WDR berichtete, hatte das Landgericht Münster argumentiert, dass Waschanlagenbetreiber nicht für alle möglichen Sonderausstattungen von Fahrzeugen haften könnten und auch nicht verpflichtet seien, Fahrer vor potenziellen Schäden zu warnen. Ein Sachverständiger hatte festgestellt, dass die Waschanlage und das Auto einfach nicht zueinander passten. Der BGH musste nun klären, ob diese Inkompatibilität tatsächlich in der Verantwortung des Fahrers liegt oder ob der Betreiber eine Hinweispflicht hat. Laut ADAC ist der Betreiber einer Waschanlage verpflichtet, die Anlage ordnungsgemäß zu warten und sicherzustellen, dass sie sicher ist. Zudem müsse er Nutzer über mögliche Gefahren informieren. Dazu gehöre auch die Prüfung, ob die Anlage für den jeweiligen Fahrzeugtyp geeignet ist. Der ADAC empfiehlt Autofahrern, vor der Einfahrt in die Waschanlage die Antenne zu entfernen, alle Fenster zu schließen, die Spiegel einzuklappen und den Tankdeckel zu verriegeln. Auch eine gründliche Vorwäsche wird empfohlen, um grobe Verschmutzungen zu entfernen, die während des Waschvorgangs zu Schäden führen könnten. Im Falle eines Streits mit dem Waschanlagenbetreiber können sich Verbraucher an das Zentrum für Schlichtung wenden. Quellen: - https://www.zeit.de/news/2024-11/21/wer-haftet-fuer-schaeden-durch-autowaschanlage - https://www.stern.de/wirtschaft/news/bundesgerichtshof--wer-haftet-fuer-schaeden-durch-autowaschanlage--35245180.html - https://www.aachener-zeitung.de/wirtschaft/wer-haftet-fuer-schaeden-durch-autowaschanlage/27191178.html - https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/viizr3924-bgh-zu-autoschaden-schadensersatz-wer-haftet-autowaschanlage - https://www1.wdr.de/nachrichten/waschanlagen-haftung-schaeden-faq-100.html - https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/unfall-schaden-panne/schaden/waschanlage/ - https://kanzlei-voigt.de/rechtsprechung/der-bundesgerichtshof-entscheidet-wer-haftet-fuer-schaeden-in-der-waschanlage/ - https://www.t-online.de/mobilitaet/recht-und-verkehr/id_100516554/autoschaeden-durch-die-waschanlage-bgh-prueft-wer-muss-haften-.html
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