19.10.2024
Wirecard Skandal weitet sich aus: Insolvenzverwalter klagt gegen Ex-Topmanager
In einem aufsehenerregenden Fall, der die deutsche Finanzwelt weiterhin in Atem hält, hat der Insolvenzverwalter Michael Jaffé eine Zivilklage gegen ehemalige Vorstände und Aufsichtsräte des zusammengebrochenen Zahlungsabwicklungskonzerns Wirecard eingereicht. Im Fokus der Anklage stehen Forderungen in Höhe von rund 140 Millionen Euro, die sich auf umstrittene Kreditvergaben kurz vor der Insolvenz des Unternehmens beziehen. Die Klage, die vor dem Landgericht München verhandelt wird, richtet sich gegen den ehemaligen Vorstandschef Markus Braun sowie weitere Mitglieder der einstigen Unternehmensführung. Ihnen wird vorgeworfen, durch die Genehmigung eines Darlehens in Höhe von 200 Millionen Euro an das Partnerunternehmen OCAP pflichtwidrig gehandelt zu haben. Interessanterweise hatte selbst die hauseigene Wirecard-Bank Bedenken wegen fehlender Sicherheiten gegen diese Kreditvergabe geäußert. Der Fall rund um den einstigen DAX-Konzern Wirecard zieht seit Bekanntwerden eines mutmaßlichen Bilanzskandals im Jahr 2020 weite Kreise. Die Klage des Insolvenzverwalters läuft parallel zu einem bereits im Dezember 2022 eröffneten Strafprozess, in dem es um die Frage der Haftung geht. Im Gegensatz zum Strafverfahren muss Braun im Zivilprozess nicht persönlich erscheinen. Der österreichische Manager, der nach wie vor die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückweist, befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Die komplexe Rechtslage wird durch die Klage des Insolvenzverwalters gegen die ehemaligen Wirecard-Prüfer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY weiter verkompliziert. Hierbei geht es um die Forderung von Schadenersatz in Milliardenhöhe, da EY vorgeworfen wird, die Betrügereien bei Wirecard nicht rechtzeitig aufgedeckt zu haben. Einen Streitwert von 1,5 Milliarden Euro hat ein Sprecher des Landgerichts Stuttgart für die Schadenersatzklage benannt. Interessant ist auch, dass der Insolvenzverwalter kurz vor Weihnachten eine Klage gegen eine US-Investmentbank eingereicht hat. Dieser wird vorgeworfen, einen Aktienrückkauf für Wirecard abgewickelt zu haben, obwohl das Unternehmen sich diesen zu dem Zeitpunkt nicht mehr hätte leisten können. Der Sachverhalt deutet auf einen Verstoß gegen aktienrechtliche Vorschriften hin. Die Gläubiger von Wirecard, die nach der Pleite Milliardenforderungen gegen den ehemaligen Börsenstar angemeldet haben, erhoffen sich nun durch die zivilrechtlichen Verfahren eine Möglichkeit, zumindest einen Teil ihrer Verluste zurückzuerhalten. Der Ausgang der Verfahren bleibt jedoch abzuwarten, da die rechtliche Aufarbeitung des Wirecard-Skandals noch nicht abgeschlossen ist und sich voraussichtlich über einen längeren Zeitraum erstrecken wird.
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