Das Oberlandesgericht Frankfurt hat im Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)-Verfahren gegen den Wirtschaftsprüfer EY im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal entschieden, dass EY nicht für die Verluste der Aktionäre haftet. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, fiel die Entscheidung mit „Nicht statthaft“ aus. Die Richter sehen keine Haftung von EY für die falschen Wirecard-Bilanzen. Diese Entscheidung ist ein herber Rückschlag für die ehemaligen Wirecard-Aktionäre, die auf Schadenersatz gehofft hatten.
Über Jahre hinweg hatte EY die Bilanzen von Wirecard testiert, ohne die Milliardenlücke zu entdecken. Anleger verloren in der Folge hohe Summen und versuchten, EY dafür haftbar zu machen. Wie die SZ weiter ausführt, wird die Entscheidung des Gerichts den Aktionären nicht gefallen. Das Gericht argumentiert, dass die Aktionäre keine direkten Ansprüche gegen EY geltend machen können.
Die genauen Hintergründe und die Verantwortlichkeiten im Wirecard-Skandal werden die Gerichte wohl noch lange beschäftigen. Wie die DPA in einer Meldung, die von der Zeit wiedergegeben wurde, berichtete, ist der Fall noch nicht abgeschlossen. Die Entscheidung des Oberlandesgerichts kann noch zum Bundesgerichtshof (BGH) weitergezogen werden. Es bleibt abzuwarten, ob der BGH die Entscheidung des Oberlandesgerichts bestätigt oder ob er EY doch in die Haftung nimmt.
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. März 2023 (IX ZR 121/22) behandelt einen verwandten Fall, in dem es um die Rückforderung von Dividendenzahlungen an Aktionäre im Rahmen eines Insolvenzverfahrens geht. Hier entschied der BGH, dass der Schutz des gutgläubigen Dividendenempfängers nach Aktienrecht eine Anfechtung im Insolvenzverfahren nicht ausschließt. Der BGH argumentierte, dass eine Dividendenzahlung an den Aktionär nicht unentgeltlich ist, weil der zugrunde liegende Beschluss über die Gewinnverwendung durch die (nachträgliche) Ersetzung des Jahresabschlusses seine Wirkung verliert. Obwohl dieses Urteil nicht direkt die Haftung von EY betrifft, beleuchtet es die komplexen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal und den Auswirkungen auf Aktionäre und Gläubiger.