25.1.2025
ARD/ZDF-Verfassungsklage: Länder fordern Rückzug
Verfassungsklage Rundfunkbeitrag ARD ZDF

Verfassungsklage zum Rundfunkbeitrag: Länder und Sender im Streit

Die Auseinandersetzung um den Rundfunkbeitrag und die Verfassungsklage von ARD und ZDF beschäftigen die Medienpolitik in Deutschland weiterhin. Wie die F.A.Z. berichtet, fordern die Bundesländer die öffentlich-rechtlichen Sender zum Rückzug ihrer Klage auf. Die Länder betonen die Notwendigkeit, den Einfluss von Digitalkonzernen einzudämmen und private Medien besser zu unterstützen. Gleichzeitig sehen sie die Sender in der Pflicht, die beschlossenen Reformen umzusetzen.

Im Kern des Konflikts steht die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlene Erhöhung des Rundfunkbeitrags. Wie die Tagesschau berichtet, haben ARD und ZDF Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt, da die Länder die Erhöhung zum 1. Januar 2025 nicht umgesetzt haben. Hintergrund der Klage ist der verfassungsgemäße Anspruch der Sender auf eine bedarfsgerechte Finanzierung, die durch die ausbleibende Erhöhung gefährdet sei, so der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke laut Tagesschau. Das ZDF unterstreicht laut ZDFheute die Bedeutung einer unabhängigen Finanzierung für die Unabhängigkeit der Berichterstattung. Intendant Norbert Himmler begrüßt zwar die Einigung der Länder auf ein neues Modell zur Beitragsfestsetzung ab 2027, kritisiert aber, dass die Umsetzung der KEF-Empfehlungen ab 2025 nicht beschlossen wurde.

Die Länder sehen die Klage der Sender kritisch. Wie die F.A.Z. zusammenfasst, wird die Klage von den Ländern als „kurzsichtig“ und „Porzellan zerschlagend“ bewertet. Sie argumentieren, dass die Klage das von ihnen entwickelte neue Finanzierungsverfahren gefährde. Die F.A.Z. zitiert den Chef der Bayerischen Staatskanzlei, Florian Herrmann, der die Klage als „vorsichtig gesprochen – kurzsichtig“ bezeichnet. Mehrere Länder, darunter Bayern und Sachsen-Anhalt, knüpfen die Umsetzung des neuen Finanzierungsmodells an den Rückzug der Klage, wie LTO berichtet. Auch die Frage der Reformumsetzung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk spielt eine Rolle. Die Länder fordern die Sender auf, die bereits beschlossenen Reformen schnell und ohne „Hintertür“ umzusetzen. Laut F.A.Z. betonen sie, dass die Sender nun in der Pflicht stünden, ihren Mehrwert für die Bevölkerung sichtbar zu machen.

Die gerichtlichen Auseinandersetzungen um den Rundfunkbeitrag haben eine längere Geschichte. Wie die Webseite des Beitragsservice dokumentiert, hat das Bundesverfassungsgericht bereits 2018 die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags grundsätzlich bestätigt. Auch zahlreiche Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte sowie die Verfassungsgerichtshöfe in Bayern und Rheinland-Pfalz haben sich in ihren Entscheidungen entsprechend positioniert.

Verwendete Quellen:

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/bundeslaender-fordern-ard-und-zdf-zu-rueckzug-von-verfassungsklage-auf-110250688.html

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/ard-zdf-klage-karlsruhe-100.html

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/rundfunkbeitrag-zdf-ard-oeffentlich-rechtlich-100.html

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ministerpraesidentenkonferenz-rundfunkbeitrag-bleibt-bis-2027-gleich-gez

https://www.rundfunkbeitrag.de/presse_und_aktuelles/urteile/index_ger.html

https://www.tagesschau.de/inland/verfassungsbeschwerde-ard-zdf-100.html

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