27.1.2025
Gesichtsverschleierung beim Autofahren: Gerichte bestätigen Verbot
Verhüllungsverbot beim Autofahren in Deutschland

Verhüllungsverbot beim Autofahren in Deutschland

Das Verhüllungsverbot beim Autofahren in Deutschland sorgt immer wieder für Diskussionen, insbesondere im Kontext religiöser Gesichtsverschleierungen. Der § 23 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt, dass das Gesicht beim Führen eines Kraftfahrzeugs nicht so verhüllt oder verdeckt sein darf, dass der Fahrer nicht mehr erkennbar ist. Wie die Zeit unter Berufung auf eine Meldung der dpa berichtete, klagte eine Muslimin in Berlin gegen das Land Berlin, um mit einem Nikab, der das Gesicht bis auf einen Sehschlitz bedeckt, Auto fahren zu dürfen.

Die Berliner Straßenverkehrsbehörde hatte der Frau die Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot verweigert. Das Verwaltungsgericht Berlin prüfte diese Entscheidung. Wie die Zeit weiter berichtete, ordnete die Vorsitzende Richterin Heike Grigoleit das persönliche Erscheinen der Klägerin an.

Die Argumentation der Klägerin stützt sich, laut Zeit, auf ihre religiöse Überzeugung und die damit verbundene Wahrnehmung ihrer Grundrechte. Ähnliche Fälle gab es bereits in anderen Bundesländern. So scheiterte im August 2024 in Rheinland-Pfalz eine Klägerin vor Gericht mit ihrem Anliegen, vom Verhüllungsverbot befreit zu werden, wie t-online meldete. Auch DOMRADIO.DE berichtete über den Fall in Berlin und verwies darauf, dass die Straßenverkehrsordnung in Deutschland vorschreibt, dass Führer eines Fahrzeugs kenntlich sein müssen.

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigte im August 2024 die Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Ausnahmegenehmigung für eine Muslimin, die mit Niqab Auto fahren wollte. Wie ZDFheute berichtet, argumentierte das Gericht, das Verhüllungsverbot sei "verfassungsrechtlich gerechtfertigt und insbesondere auch verhältnismäßig", da es der Sicherheit im Straßenverkehr diene und andere Verkehrsteilnehmer schütze. Das Gericht führte weiter aus, dass das Verbot die Klägerin nicht unmittelbar am Ausüben ihres Glaubens hindere, da sie auf alternative Verkehrsmittel ausweichen könne.

Ein weiterer Aspekt ist die Identifizierbarkeit des Fahrers bei automatisierten Verkehrskontrollen. Wie KSV Polizeipraxis ausführt, ist die eindeutige Feststellung der Identität des Fahrers wichtig, um eine effektive Verkehrsüberwachung zu gewährleisten. Ein Fahrtenbuch, wie es von einigen Klägerinnen als Alternative vorgeschlagen wurde, wird von den Gerichten als nicht ausreichend angesehen, so auch vom OVG NRW, wie LTO berichtet. Das OVG NRW stellte zudem fest, dass die nonverbale Kommunikation im Straßenverkehr keine Relevanz für das Verhüllungsverbot hat.

Die Rechtsanwaltskanzlei Christian Demuth betont in einem Artikel, dass die Sicherheit im Straßenverkehr Vorrang vor der Religionsfreiheit hat und verweist auf ein Urteil des OLG Düsseldorf, das das Tragen eines Niqab beim Autofahren ohne Ausnahmegenehmigung als Ordnungswidrigkeit bewertet.

Verwendete Quellen:

  • https://www.zeit.de/news/2025-01/27/frau-moechte-mit-gesichtsschleier-auto-fahren-prozess
  • https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/gesicht-schleier-auto-verhuellung-verbot-religion-100.html
  • https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vg-berlin-niqab-am-steuer-religionsfreiheit-strassenverkehr
  • https://cd-anwaltskanzlei.de/diverse/948-das-tragen-einer-vollverschleierung-beim-autofahren-fuehrt-ohne-ausnahmegenehmigung-zu-einem-bussgeld
Hinweis: Dieser Artikel wurde mithilfe von ki erstellt.
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