17.10.2024
ARDChef schlägt Selbstverpflichtung bei Onlineangeboten vor

Der ARD-Vorsitzende und SWR-Intendant Kai Gniffke hat einen Vorschlag unterbreitet, um die Debatte um die Online-Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu entschärfen. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, könnte sich Gniffke eine „Selbstverpflichtung“ der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios vorstellen, um die im Rundfunkstaatsvertrag verankerte Regelung zur „Vermeidung von Presseähnlichkeit“ zu konkretisieren.

Konkret schlägt Gniffke vor, dass bei der Beurteilung der „Presseähnlichkeit“ nicht mehr das Gesamtangebot eines Senders, sondern jedes einzelne digitale Angebot, wie beispielsweise Apps, herangezogen werden soll. Diese Eingrenzung der Bemessungsgrundlage könnte nach Ansicht Gniffkes einen entscheidenden Unterschied machen. Allerdings betont er, dass diese Selbstverpflichtung nur dann in Frage käme, wenn es keine gesetzliche Neuregelung des „Presseähnlichkeits“-Verbots im Medienstaatsvertrag gäbe. „Das wäre für den Fall, dass es keine gesetzliche Neuregelung gibt. Dann könnten wir uns eine solche Selbstverpflichtung vorstellen. Aber nicht beides“, wird Gniffke von der dpa zitiert.

Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) reagierte zurückhaltend auf Gniffkes Vorstoß. In einer Stellungnahme gegenüber der dpa betonte der Verband, dass das Problem des „Wettbewerbseingriffs durch öffentlich-rechtliche Textangebote“ gesetzlich gelöst werden müsse. Eine Selbstverpflichtung könne dies nicht ersetzen. Der BDZV verweist auf die Erfahrungen der Vergangenheit, die gezeigt hätten, dass unverbindliche, freiwillige Regelungen keine nachhaltige Verbesserung der Situation gebracht hätten.

Die Debatte um die „Presseähnlichkeit“ ist Teil der umfassenden Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, über die die Ministerpräsidenten der Länder Ende des Monats beraten wollen. Ziel der Reform ist es, die Arbeitsweise der Sender effizienter zu gestalten und ihr Angebot stärker auf den Kernauftrag zu fokussieren. Das Verbot der „Presseähnlichkeit“ soll dabei sicherstellen, dass die öffentlich-rechtlichen Sender mit ihren Online-Textangeboten nicht in unzulässiger Weise mit privaten Presseverlagen konkurrieren. ARD und ZDF wehren sich jedoch gegen eine zu starke Einschränkung ihrer Online-Aktivitäten. Aktuell wird der Streit um die „Presseähnlichkeit“ am Beispiel der Nachrichten-App „Newszone“ des Südwestrundfunks vor Gericht ausgetragen. Der BDZV hatte im Mai dieses Jahres Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die Textmengen der öffentlich-rechtlichen Sender im Internet eingelegt.

Die geplante Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks war zuletzt auch durch ein Junktim von Hamburgs Mediensenator Carsten Brosda (SPD) ins Stocken geraten. Brosda hatte in einem Interview mit dem Magazin „Kulturzeit“ auf 3sat eine Einigung über die Höhe des Rundfunkbeitrags zur Bedingung für die weitere Reform gemacht. Zuvor hatte sich Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) in einem Interview mit der F.A.Z. für eine Auszeit bei der Entscheidung über eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ausgesprochen, da es dafür in den Landtagen keine Mehrheit gebe. Mehrere andere Länderchefs hatten sich ebenfalls gegen eine Beitragserhöhung ausgesprochen. Die Rundfunkkommission der Länder, die den Entwurf des neuen Medienstaatsvertrags vorbereitet hatte, hatte die Frage der Rundfunkfinanzierung zunächst ausgeklammert. Nach Brosdas Vorstoß hieß es nun, die Ministerpräsidenten würden auch über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verhandeln.

Quellen:

- Deutsche Presse-Agentur (dpa)

- Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.) https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/ard-chef-gniffke-schlaegt-selbstverpflichtung-fuer-onlinetexte-vor-110051410.html

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