5.12.2024
ASP-Maßnahmen Lockerung im Rhein-Neckar-Kreis Wildschweinjagd und Feuerwerk wieder erlaubt

Wieder Jagd auf Wildschweine im Rhein-Neckar-Kreis erlaubt

Nach Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) dürfen Jäger im Rhein-Neckar-Kreis wieder Wildschweine bejagen. Wie die „Zeit“ am 5. Dezember 2024 berichtete (https://www.zeit.de/news/2024-12/05/wildschweinjagd-in-rhein-neckar-kreis-wieder-erlaubt), ist die Jagd im größten Teil des Kreisgebiets wieder möglich. Der Rhein-Neckar-Kreis bestätigte dies in einer Pressemitteilung vom selben Tag (https://www.rhein-neckar-kreis.de/start/aktuelles/afrikanische+schweinepest+_asp_+an+silvester+und+neujahr+sind+in+den+sperrzonen+feuerwerke+erlaubt.html) und betonte die Bedeutung der Schwarzwildreduzierung für die langfristige Aufhebung der Schutzmaßnahmen. Der erste und bisher einzige ASP-Fall im Kreisgebiet wurde vor etwa vier Monaten festgestellt.

Die Jagd ist nun fast überall im Kreisgebiet wieder erlaubt, mit Ausnahme kleinerer Bereiche in Laudenbach und Hemsbach, wie aus der Pressemitteilung des Rhein-Neckar-Kreises hervorgeht. Um eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern, gelten für Jäger weiterhin strenge Hygieneauflagen. Erlegte Tiere müssen in auslaufsicheren Behältern transportiert werden, und es sind spezielle Hygienevorschriften für Jagdgeräte und Schuhe einzuhalten. Das Wegegebot im Wald und die Leinenpflicht für Hunde bleiben bestehen. Doreen Kuss, Dezernentin für Ordnung und Gesundheit im Landratsamt, erinnert daran, dass die ASP-Gefahr noch nicht vorüber ist und verweist auf die dynamische Entwicklung des Seuchengeschehens im benachbarten Kreis Bergstraße (https://www.rhein-neckar-kreis.de/start/aktuelles/afrikanische+schweinepest+_asp_+an+silvester+und+neujahr+sind+in+den+sperrzonen+feuerwerke+erlaubt.html).

Auch das Feuerwerksverbot wurde gelockert. Da seit dem ersten Fall keine weiteren ASP-Fälle im Rhein-Neckar-Kreis aufgetreten sind, dürfen Feuerwerkskörper an Silvester und Neujahr – vorbehaltlich einer veränderten Lage – wieder abgebrannt werden. Dies geht ebenfalls aus der Pressemitteilung des Rhein-Neckar-Kreises vom 5. Dezember 2024 hervor.

Wie die "Schwäbische" berichtet (https://www.schwaebische.de/regional/baden-wuerttemberg/wildschweinjagd-in-rhein-neckar-kreis-wieder-erlaubt-3138566), wurde der erste ASP-Fall Anfang August bei Hemsbach festgestellt. Der "Stern" (https://www.stern.de/gesellschaft/regional/baden-wuerttemberg/afrikanische-schweinepest--wildschweinjagd-in-rhein-neckar-kreis-wieder-erlaubt-35285996.html) betont, dass es sich um den ersten Fall in Baden-Württemberg seit zwei Jahren handelt. Daraufhin wurden Sperrzonen mit besonderen Maßnahmen eingerichtet. Die ASP ist für den Menschen ungefährlich, stellt jedoch eine ernste Bedrohung für Haus- und Wildschweine dar und kann für Schweinehalter existenzbedrohend sein.

Der SWR berichtete am 29. November 2024 (https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/mannheim/afrikanische-schweinpest-offener-brief-jaeger-rhein-neckar-100.html) über die Kritik eines Jägers an den Jagdverboten in ASP-infizierten Gebieten in einem offenen Brief an das hessische Landwirtschaftsministerium. Das Ministerium verteidigt die Maßnahmen und verweist auf den Austausch mit Jägern und den Nachbarbundesländern. Die Einzeljagd in der Sperrzone sei kontraproduktiv, da infizierte Wildschweine so in ASP-freie Gebiete getrieben werden könnten.

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