7.12.2024
Bahn Rückzieher bei Sparpreisen Datenschutzbedenken erfolgreich

Bahn lenkt im Datenschutzstreit um Sparpreistickets ein

Nach Datenschutzbedenken und Kundenbeschwerden ändert die Deutsche Bahn ihre Verkaufsregeln für Sparpreistickets. Ab dem Fahrplanwechsel am 15. Dezember können die vergünstigten Fahrkarten wieder am Schalter gekauft werden, ohne dass eine E-Mail-Adresse oder Handynummer angegeben werden muss. Die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-12/07/bahn-aendert-regeln-zum-kauf-von-sparpreistickets) berichtet, die Bahn reagiere damit auf den Druck des hessischen Landesdatenschutzbeauftragten und die Kritik von Verbraucherschützern. Hessens Datenschutzbeauftragter Alexander Roßnagel begrüßte die Entscheidung der Bahn laut dpa als konstruktiven Schritt zur Lösung des Datenschutzkonflikts.

Auslöser für die Kehrtwende war ein Aufsichtsverfahren, das Roßnagel nach zahlreichen Beschwerden eingeleitet hatte. Wie unter anderem der Stern (https://www.stern.de/wirtschaft/news/druck-vom-datenschutz--bahn-aendert-regeln-zum-kauf-von-sparpreistickets-35290592.html) und ka-news (https://www.ka-news.de/wirtschaft/news/topthemen/bahn-aendert-regeln-zum-kauf-von-sparpreistickets-art-3265060) berichten, hatten Datenschützer und Verbraucherschützer kritisiert, dass Reisende ohne Internetzugang oder Smartphone von den günstigeren Angeboten ausgeschlossen waren. Auch datenschutzbewusste Kunden fühlten sich benachteiligt. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/region-und-hessen/deutsche-bahn-datenschuetzer-kritisiert-regeln-zum-sparpreisticket-110022117.html) zitiert Roßnagel mit der Aussage, die Digitalisierungsstrategie der Bahn nehme wenig Rücksicht auf Menschen, die datenschutzbewusst oder weniger technikaffin seien.

Eine Bahnsprecherin bestätigte die Änderung gegenüber der Freien Presse (https://www.freiepresse.de/nachrichten/wirtschaft/bahn-aendert-regeln-zum-kauf-von-sparpreistickets-artikel13625161) und betonte, man habe auf das Kundenfeedback reagiert. Auch wenn nur wenige Menschen keine E-Mail-Adresse hätten, wolle man ihnen den Zugang zu den Sparpreisen weiterhin ermöglichen. Die Bahn empfehle aber weiterhin, bei der Buchung eine E-Mail-Adresse anzugeben, um Reisende über Verspätungen oder Gleiswechsel informieren zu können. Die Tagesschau (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/bahn-sparpreis-ticket-datenschutz-100.html) erinnert daran, dass die Bahn die Kontaktdaten zuvor als unerlässlich für die Kundeninformation bezeichnet hatte.

Quellen:

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