11.11.2024
Bargeldlos hinter Gittern Kartenzahlung im NRW-Justizvollzug startet

Kartenzahlung im Knast: NRW startet Pilotprojekt

Nordrhein-Westfalen führt in drei Gefängnissen testweise die Möglichkeit der Kartenzahlung ein. Wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet, werden dafür aktuell die notwendigen Lesegeräte angeschafft. Dies soll den Zahlungsverkehr innerhalb der Justizvollzugsanstalten modernisieren und vereinfachen. So könnten Inhaftierte beispielsweise Ersatzfreiheitsstrafen direkt vor Ort begleichen, was bisher nur bar oder per Überweisung möglich war. Quelle: ZEIT ONLINE

Modernisierung des Justizvollzugs

Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) betonte gegenüber der dpa die zunehmende Bedeutung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, insbesondere durch die Corona-Pandemie. Der Bedarf an alternativen Zahlungsmethoden sei auch in den Justizvollzugsanstalten gestiegen. Das Pilotprojekt sei ein wichtiger Schritt, den Justizvollzug bürgerfreundlicher zu gestalten. Quelle: Süddeutsche Zeitung

Testphase in drei Anstalten

Die Testphase startet in den Justizvollzugsanstalten Attendorn, Bielefeld-Senne und Castrop-Rauxel, allesamt Anstalten des offenen Vollzugs. Bei positivem Verlauf ist eine Ausweitung auf alle 36 Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen geplant, so ein Sprecher des Justizministeriums. Quelle: Stern

Vorteile für Inhaftierte und Angehörige

Mit der Einführung der Kartenzahlung könnten Inhaftierte künftig Ersatzfreiheitsstrafen begleichen, sobald wieder Geld auf ihrem Konto verfügbar ist. Auch Freunde und Angehörige könnten die Restsumme einfacher und schneller überweisen. Ersatzfreiheitsstrafen werden verhängt, wenn gerichtlich angeordnete Geldstrafen nicht bezahlt werden können. Die Höhe der Ersatzfreiheitsstrafe wird anteilig nach den Tagen in Haft berechnet. Quelle: Mindener Tageblatt

Weitere Anwendungsmöglichkeiten

Das Justizministerium sieht weitere Anwendungsmöglichkeiten für die Kartenlesegeräte. So könnten Inhaftierte damit Produkte bezahlen, die sie in der Haft herstellen und auf Messen oder Weihnachtsmärkten verkaufen. Bisher war hier nur Barzahlung möglich. Quelle: Aachener Zeitung

Langfristige Ziele

Das Pilotprojekt soll zeigen, ob und wie die Kartenzahlung im Justizvollzug praktikabel umgesetzt werden kann. Ziel ist es, den Zahlungsverkehr zu vereinfachen und den Inhaftierten mehr Flexibilität zu bieten. Die Ergebnisse der Testphase werden in die Entscheidung über eine landesweite Einführung einfließen. Quelle: Express

Zusätzliche Informationen zum Thema Gefängnisse finden Sie unter: ZEIT ONLINE - Gefängnis und Stern - Gefängnis.

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