Der bayerische Ministerrat hat grünes Licht für den Entwurf des Gesetzes gegeben, das Lockerungen der Ladenschlusszeiten vorsieht. Wie die Zeit berichtet, kommen die moderaten Anpassungen der strengen Regelungen damit einen Schritt näher. Nach der Festlegung der Eckpunkte im Sommer ist dies der nächste Schritt im Gesetzgebungsprozess. Bevor die Reform dem Landtag vorgelegt wird, stehen nun Anhörungen der betroffenen Verbände an. Ziel ist es, die neuen Regelungen im kommenden Jahr in Kraft treten zu lassen.
Arbeitsministerin Ulrike Scharf (CSU) betonte, die Reform stehe für Klarheit, Vereinfachung und Bürokratieabbau, gleichzeitig aber auch für den Schutz der Arbeitnehmer. Sie unterstrich, das Gesetz sei ein Arbeitnehmerschutzgesetz und kein Wirtschaftsförderungsgesetz. Wie bereits im Sommer beschlossen, hält Bayern, ebenso wie das Saarland, weiterhin an der 20-Uhr-Grenze für die Ladenöffnungszeiten fest. Die Koalition aus CSU und Freien Wählern bleibt bei diesem zentralen Punkt ihrer Linie treu.
Trotzdem sieht der Gesetzentwurf einige Erleichterungen vor. So können Kommunen zukünftig acht lange Einkaufsabende pro Jahr ohne besonderen Anlass genehmigen. Zusätzlich dürfen Händler an vier Werktagen im Jahr individuell länger als bis 20 Uhr öffnen. Digitale Kleinstsupermärkte ohne Personal und mit einer maximalen Verkaufsfläche von 150 Quadratmetern dürfen künftig durchgehend, also auch sonntags, geöffnet sein. Die Gemeinden haben jedoch die Möglichkeit, die Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen per Rechtsverordnung auf mindestens acht zusammenhängende Stunden zu begrenzen. Des Weiteren sind erweiterte Möglichkeiten beim erlaubten Warensortiment für Geschäfte in Tourismusorten an Sonntagen geplant.
Die Möglichkeit der durchgehenden Öffnung, auch an Sonntagen, für digitale Kleinstsupermärkte, in denen sich Kunden selbst bedienen und beispielsweise an Selbstbedienungskassen bezahlen, war von der katholischen Kirche kritisiert worden. Die Regierungskoalition hält jedoch an ihren Plänen fest.
Wie die Süddeutsche Zeitung berichtet, bezeichnete Arbeitsministerin Scharf die Reform als einen Schritt hin zu mehr Klarheit, Vereinfachung und Bürokratieabbau, hob aber gleichzeitig den Schutz der Arbeitnehmer hervor.
Auch der Stern berichtet über den Kabinettsbeschluss und die geplanten Lockerungen. Dabei wird ebenfalls betont, dass Bayern an der 20-Uhr-Grenze festhalten wird.
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