19.11.2024
Wiesenfeld Prozess Urteil Vor Weihnachten Erwartet

Cold-Case-Prozess: Urteil vor Weihnachten erwartet

Im Fall des vor 31 Jahren ermordeten Mädchens Sabine aus Unterfranken plant das Landgericht Würzburg, wie die Zeit berichtet, am 20. Dezember sein Urteil zu verkünden. Der heute 47-jährige Angeklagte steht seit September wegen Mordes vor Gericht. Wie die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet, wurde die 13-jährige Sabine im Dezember 1993 nach einem Besuch auf einem Reithof vermisst gemeldet. Zwei Tage später wurde ihre Leiche in einer Güllegrube gefunden – sexuell missbraucht und getötet. Der Angeklagte hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. Sein Verteidiger erklärte laut SZ, dass er keine Angaben machen werde. Da der Angeklagte zur Tatzeit minderjährig war, findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Für den 28. November sind laut SZ neun Zeugen geladen. Anschließend soll die Beweisaufnahme geschlossen werden. Die Plädoyers sind für den 5. und 6. Dezember geplant. Wie die dpa meldet, waren es neue DNA-Analysen, die den Fall ab 2021 nach langen, ergebnislosen Ermittlungen wieder ins Rollen brachten.

Radio Gong Würzburg berichtet, dass der Prozess möglicherweise früher abgeschlossen werden könnte als ursprünglich geplant. Bis weit ins nächste Jahr waren 60 Verhandlungstermine angesetzt. Sollte die Beweisaufnahme nach der Zeugenvernehmung am 28. November geschlossen werden, könnten die Plädoyers bereits am 29. November beginnen, so Radio Gong. Zuletzt sagte der Ex-Mann der Schwester des Angeklagten aus und bestätigte, dass seine damalige Partnerin ihm von mehrfachen Vergewaltigungen durch ihren Bruder berichtet hatte. Sie soll ihn auch mehrfach zur Opferhilfe des Weißen Rings begleitet haben, jedoch keine Anzeige erstattet haben.

Wie die SZ in einem früheren Artikel vom 9. September berichtet, bestreitet der Angeklagte die Tat. Der Vorsitzende Richter appellierte an ihn, „Licht in diese Sache“ zu bringen. Da die Tat lange zurückliegt, sind alle Delikte außer Mord verjährt. Der Prozess kann laut SZ mit einem Freispruch enden, einer Einstellung wegen Verjährung, falls keine Mordmerkmale nachgewiesen werden können, oder mit einem Urteil, sollte der Mordnachweis gelingen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte das Mädchen zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs tötete, unter anderem durch Würgen. Die Verteidigung erwartet laut SZ einen schwierigen Indizienprozess. Eine Polizistin berichtete von „auffällig vielen Indizien“, darunter DNA-Spuren des Angeklagten an der Kleidung des Opfers. Die Eltern des Opfers sagten vor Gericht aus, dass der Angeklagte sich am Tag nach Sabines Verschwinden bei ihnen erkundigt hatte, ob sie gefunden worden sei. Da der Angeklagte zur Tatzeit minderjährig war, findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Der Kurier berichtet von Gutachteraussagen, die darauf hindeuten, dass der Angeklagte am Tatort war. Die Gutachter der Rechtsmedizin Erlangen konnten jedoch keine definitive Aussage treffen, sondern äußerten sich in Wahrscheinlichkeiten. Untersucht wurden Spuren an der Kleidung des Opfers, Sperma an einer Slipeinlage und ein Blutfleck am Tatort. Dabei stellten sie auch mutmaßliche Fehler in früheren Untersuchungen fest. Die Mutter des Opfers verließ während der Aussagen der Gutachter mehrfach den Saal.

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