26.11.2024
Tödliche Polizeischüsse in Dortmund: Gericht erwägt Fahrlässigkeit

Gericht erwägt Fahrlässigkeitsvorwurf im Fall des tödlichen Polizeieinsatzes in Dortmund

Im Prozess um den Tod des 16-jährigen Flüchtlings Mouhamed Dramé, der im August 2022 in Dortmund durch Polizeischüsse getötet wurde, schließt das Landgericht Dortmund eine Verurteilung der beteiligten Beamten wegen Fahrlässigkeit nicht aus. Wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-11/26/richter-in-prozess-um-polizeischuesse-fahrlaessigkeit-denkbar) berichtet, sieht der Vorsitzende Richter die Motivation des mit einem Messer bewaffneten Jugendlichen als ungeklärt an. Es konnte im Prozess nicht eindeutig festgestellt werden, ob Dramé fliehen oder angreifen wollte. Die Beamten seien jedoch von einer Notwehrsituation ausgegangen.

Der Vorfall ereignete sich im Innenhof einer Dortmunder Jugendeinrichtung. Der 16-jährige Mouhamed Dramé aus dem Senegal wurde von fünf Schüssen aus einer Maschinenpistole getroffen. Zuvor war der Jugendliche, der das Messer zeitweise auch gegen sich selbst gerichtet hatte, mit Pfefferspray und Elektrotasern behandelt worden. Kommunikationsversuche der Beamten blieben erfolglos. Laut dpa (via Süddeutsche Zeitung, https://www.sueddeutsche.de/panorama/toedlicher-einsatz-richter-in-prozess-um-polizeischuesse-fahrlaessigkeit-denkbar-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-241126-930-300213) soll sich Dramé mit dem Messer in der Hand auf die Beamten zubewegt haben.

Dem Schützen wird Totschlag, seinen Kollegen, zwei Polizistinnen und einem Polizisten, gefährliche Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Der Dienstgruppenleiter ist wegen Anstiftung angeklagt. Nach Aussage des Vorsitzenden Richters kommt laut diversen Medien, darunter dem Stern (https://www.stern.de/gesellschaft/regional/nordrhein-westfalen/toedlicher-einsatz--richter-in-prozess-um-polizeischuesse--fahrlaessigkeit-denkbar-35261272.html), eine vorsätzliche Verurteilung für drei der Angeklagten, einschließlich des Schützen, nicht mehr in Frage. Eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung beziehungsweise Körperverletzung sei jedoch denkbar. Auch das Handeln des Dienstgruppenleiters könnte als fahrlässig bewertet werden. Das Gericht strebt ein Urteil noch vor Weihnachten an.

Das Gericht ist aus Fairnessgründen verpflichtet, im Verfahren auf mögliche alternative rechtliche Bewertungen hinzuweisen. Im konkreten Fall regte die Staatsanwaltschaft selbst entsprechende Hinweise an. In der kommenden Woche sollen weitere Zeugenaussagen folgen, bevor die Schlussplädoyers gehalten werden. Das Mindener Tageblatt (https://www.mt.de/regionales/nrw/Richter-in-Prozess-um-Polizeischuesse-Fahrlaessigkeit-denkbar-23990610.html) berichtete ebenfalls über den Fall.

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