22.10.2024
Berliner Gericht: Sanierung kein Kündigungsgrund bei Rücksichtnahmepflicht

Mieter in Berlin gewinnt Rechtsstreit gegen Kündigung aufgrund von Sanierung

Ein 85-jähriger Mieter aus Berlin hat erfolgreich vor Gericht gegen seine Kündigung wegen Sanierungsarbeiten an seinem Reihenhaus gekämpft. Wie die Zeit am 22. Oktober 2024 berichtete, erklärte das Landgericht Berlin die Kündigung des Vermieters für unwirksam und wies eine Räumungsklage ab.

Der Fall hatte bereits im Vorfeld für Schlagzeilen gesorgt, da der Streit zwischen Mieter und Vermieter schon seit Jahren andauerte. Bereits 2021 war der Bewohner gerichtlich dazu verpflichtet worden, Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten zu dulden und den Handwerkern Zutritt zu gewähren. Der Vermieter argumentierte, dass die Immobilie während der Bauphase nicht bewohnt werden könne und sprach deshalb die Kündigung aus. Der Mieter hingegen war der Ansicht, dass er lediglich die Arbeiten dulden müsse, nicht aber ausziehen müsse.

Das Landgericht Berlin gab dem Mieter nun Recht. Es entschied, dass der Vermieter auch bei einer Sanierung dazu verpflichtet sei, auf den Mieter Rücksicht zu nehmen. Insbesondere dessen Gesundheit und sein Alter müssten bei der Planung und Durchführung der Baumaßnahmen berücksichtigt werden.

Gegen das Urteil sind laut Gericht keine Rechtsmittel mehr möglich. Ob der langjährige Rechtsstreit damit endgültig beigelegt ist, bleibt abzuwarten.

Quelle: https://www.zeit.de/news/2024-10/22/mieter-kaempft-erfolgreich-gegen-kuendigung-wegen-sanierung

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