Wie die Zeit unter Berufung auf eine Meldung der Deutschen Presse-Agentur (dpa) berichtet, wollen bei der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 insgesamt 24 Parteien in Bayern antreten. Dies gab der bayerische Landeswahlleiter Thomas Gößl in München bekannt. Allerdings steht noch nicht endgültig fest, ob tatsächlich alle Parteien mit ihren Landeslisten zugelassen werden. Die finale Entscheidung darüber trifft der Landeswahlausschuss bei seiner ersten öffentlichen Sitzung zur Bundestagswahl am kommenden Freitag in München.
Neben den bereits im Bundestag und im bayerischen Landtag vertretenen Parteien finden sich auf der Liste auch zahlreiche kleinere und weniger bekannte Gruppierungen. So will etwa die erst kürzlich gegründete Cannabis Social Club Partei (CSC) antreten, deren Landesverband Bayern erst seit dem 4. Januar 2025 besteht. Zu den eher exotischen Bewerbern zählen laut Zeit auch die Partei für Verjüngungsforschung, die Partei der Rentner, die Partei der Humanisten, MERA25 und die Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer.
Wie die Wahlen.info-Website informiert, wurden bei der letzten regulären Bundestagswahl 2021 in Bayern 26 Parteien mit Landeslisten zugelassen. Die Wahlbeteiligung lag damals bei 79,9 Prozent. Insgesamt sind im Freistaat rund 9,2 Millionen Menschen bei der kommenden Bundestagswahl stimmberechtigt, darunter 362.000 Erstwähler.
Bei der Wahl 2021 erzielte die CSU mit 31,7 Prozent eines ihrer schlechtesten Ergebnisse in der Parteigeschichte. Die SPD kam auf 18,0 Prozent, die Grünen auf 14,1 Prozent. Die FDP erhielt 10,5 Prozent, die AfD 9,0 Prozent und die Freien Wähler 7,5 Prozent. Die Linke landete bei 2,8 Prozent.
Der Termin für die Bundestagswahl 2025 wurde vorgezogen, nachdem es zu einer vorzeitigen Auflösung des Bundestages gekommen war. Wie die Website der Bundeswahlleiterin erläutert, muss in einem solchen Fall innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung eine Neuwahl stattfinden. Die Gemeinden in Bayern planen, die Briefwahlunterlagen voraussichtlich ab dem 10. Februar zu versenden. Aufgrund des vorgezogenen Termins sind die Fristen in diesem Jahr deutlich kürzer als üblich.
Es bleibt abzuwarten, welche der 24 Parteien letztendlich zur Wahl zugelassen werden und wie sich das verkürzte Zeitfenster bis zum Wahltag auf den Wahlkampf und die Wahlbeteiligung auswirken wird. Die endgültige Entscheidung des Landeswahlausschusses wird mit Spannung erwartet.