21.1.2025
Post-Covid als Berufskrankheit: Heilbronner Urteil setzt neuen Maßstab

Post-Covid als Berufskrankheit: Neue Entwicklungen bei der Anerkennung

Die Anerkennung von Post-Covid als Berufskrankheit gewinnt zunehmend an Bedeutung. Wie die Zeit berichtet, hat ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Heilbronn die Position von Betroffenen gestärkt. Das Gericht verurteilte eine gesetzliche Unfallversicherung dazu, einem Krankenpfleger eine Verletztenrente zu gewähren, der an Post-Covid leidet.

Laut dem Sozialgericht reichen die medizinischen Erkenntnisse zum Post-Covid-Syndrom mittlerweile aus, um es als Folge einer Berufskrankheit anzuerkennen. Dies könnte weitreichende Folgen für die Anerkennung von Post-Covid als Berufskrankheit haben.

Symptome und Verbreitung von Post-Covid

Wie das Robert-Koch-Institut definiert, spricht man von Post-Covid, wenn Beschwerden später als 12 Wochen nach einer Corona-Infektion auftreten oder erneut auftreten. Zu den häufigen Symptomen gehören laut der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin:

  • Konzentrationsschwierigkeiten und Gedächtnisprobleme
  • Schlafstörungen
  • Muskelschwäche und -schmerzen
  • Erschöpfungssyndrom (Fatigue)

Die genaue Verbreitung von Post-Covid ist noch nicht abschließend geklärt. Schätzungen gehen davon aus, dass etwa 10% der Corona-Infizierten betroffen sein könnten.

Anerkennung als Berufskrankheit

Bislang war die Anerkennung von Post-Covid als Berufskrankheit oft schwierig. Wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung mitteilt, wurde häufig argumentiert, es lägen noch keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse vor. Das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn könnte hier einen Wendepunkt darstellen.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert laut eigenen Angaben eine erleichterte Anerkennung von Post-Covid als Berufskrankheit für alle Berufszweige. Bisher war dies vor allem für Beschäftigte im Gesundheitswesen möglich.

Ausblick und Forderungen

Experten und Betroffenenverbände fordern weitere Schritte zur Verbesserung der Situation von Post-Covid-Patienten. Wie das Bundesministerium für Gesundheit mitteilt, wurden für 2024 zusätzliche Forschungsmittel in Höhe von 153 Millionen Euro bereitgestellt. Gefordert werden unter anderem:

  • Ein flächendeckendes Netzwerk von spezialisierten Covid-Ambulanzen
  • Die Aufnahme wirksamer Therapien in den Leistungskatalog der Krankenkassen
  • Verbesserte Wiedereingliederungsprogramme für Betroffene

Die Entwicklungen bei der Anerkennung von Post-Covid als Berufskrankheit werden von Betroffenen und Experten aufmerksam verfolgt. Es bleibt abzuwarten, ob weitere Gerichte der Linie des Sozialgerichts Heilbronn folgen werden.

Quellen:
https://www.zeit.de/news/2025-01/21/streit-mit-versicherung-gericht-staerkt-post-covid-erkrankte
https://www.dgb.de/service/ratgeber/corona-long-und-post-covid/
https://www.stmgp.bayern.de/gesundheitsversorgung/post-covid/
https://www.longcovid-info.de/

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