Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat entschieden, dass das Landesamt für Verfassungsschutz den Landesverband Sachsen der AfD weiterhin als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen darf. Wie der MDR berichtet, wies das Gericht damit am Dienstag eine Beschwerde der AfD gegen einen früheren Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden zurück.
Das Verwaltungsgericht hatte im Juli 2024 geurteilt, dass es hinreichende Anhaltspunkte dafür gebe, dass die AfD "Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind". Begründet wurde dies unter anderem mit zahlreichen öffentlichen Äußerungen führender AfD-Mitglieder.
Laut Gericht bestehe der begründete Verdacht, dass die AfD deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status zuerkennen wolle. Dies stelle eine nach dem Grundgesetz unzulässige Diskriminierung dar. Zudem vertrete die Partei gegenüber Ausländern, insbesondere Asylsuchenden, Haltungen, die auf deren Ausgrenzung und Rechtlosstellung abzielten.
Der sächsische Verfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband im Dezember 2023 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die Jugendorganisation Junge Alternative wird bereits seit April 2023 so geführt. Mit der Einstufung kann der Verfassungsschutz nun geheimdienstliche Mittel ohne Einschränkungen einsetzen, um Informationen über extremistische Aktivitäten des Landesverbands zu gewinnen.
Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar. Damit ist die Einstufung der sächsischen AfD als gesichert rechtsextrem rechtskräftig bestätigt. Auch die AfD-Landesverbände in Thüringen und Sachsen-Anhalt werden von den dortigen Verfassungsschutzämtern als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Quellen: MDR, ZDF, ZEIT ONLINE, DER SPIEGEL