21.1.2025
Post-Covid als Berufskrankheit anerkannt: Gericht gibt Betroffenen Recht

Post-Covid als Berufskrankheit: Gericht stärkt Rechte von Betroffenen

Das Sozialgericht Heilbronn hat in einem wegweisenden Urteil die Rechte von Post-Covid-Erkrankten gestärkt. Wie die Zeit unter Berufung auf eine dpa-Meldung berichtet, verurteilte das Gericht eine gesetzliche Unfallversicherung dazu, einem ursprünglich an Corona erkrankten Krankenpfleger eine Verletztenrente zu gewähren.

Der Fall betraf einen 1963 geborenen Kläger, der im Dezember 2020 an Covid-19 erkrankt war. Die Unfallversicherung hatte dies zunächst als Berufskrankheit anerkannt. Doch als die Beschwerden des Mannes anhielten und sich 2021 ein Post-Covid-19-Syndrom sowie kognitive Einschränkungen manifestierten, lehnte die Versicherung eine Verletztenrente ab. Begründung: Es gebe bisher keinen gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisstand über wesentliche Langzeitfolgen einer Covid-19-Infektion.

Diese Einschätzung teilte das Sozialgericht Heilbronn nicht. Wie die Zeit berichtet, argumentierte das Gericht, dass das beim Kläger vorliegende Fatigue-Syndrom und die kognitiven Störungen typische und häufig auftretende Symptome eines Post-Covid-Syndroms seien. Zudem verwies das Gericht auf eine Leitlinie der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften, die eine ausführliche Zusammenstellung der Literatur zu Covid-19-Folgen enthalte.

Bedeutung für Betroffene

Das Urteil könnte weitreichende Folgen für viele Post-Covid-Betroffene haben. Wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) auf seiner Website erläutert, leiden noch immer viele Menschen unter den Spätfolgen ihrer Corona-Infektion. Zu den häufigsten Symptomen gehören laut DGB Konzentrationsschwierigkeiten, Gedächtnisprobleme, Schlafstörungen sowie Muskelschmerzen. Viele Betroffene erleben zudem eine starke Fatigue, also eine anhaltende Erschöpfung.

Bisher war die Anerkennung von Post-Covid als Berufskrankheit oft schwierig. Der DGB fordert daher eine erleichterte Anerkennung für alle Berufszweige, nicht nur im Gesundheitsdienst oder der Wohlfahrtspflege.

Weiterer Forschungsbedarf

Trotz des Urteils bleibt der Forschungsbedarf zu Post-Covid hoch. Wie die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Website informiert, können die Symptome sehr unterschiedlich sein und lange anhalten. Die Versorgung Betroffener sei nach Einschätzung von Fachleuten noch ungenügend.

Um die Situation zu verbessern, hat die Bundesregierung laut Zeit zusätzliche Forschungsmittel bereitgestellt. Für 2024 seien 81 Millionen Euro für die Versorgungsforschung und weitere 52 Millionen Euro für Modellmaßnahmen zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Long-Covid vorgesehen.

Ausblick

Das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn ist noch nicht rechtskräftig. Wie die Zeit berichtet, hat die Unfallversicherung Berufung zum Landessozialgericht in Stuttgart eingelegt. Dennoch könnte die Entscheidung ein wichtiger Schritt für die Anerkennung von Post-Covid als Berufskrankheit sein.

Für Betroffene bleibt es wichtig, sich über ihre Rechte zu informieren. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) stellt auf ihrer Website eine Liste anerkannter Berufskrankheiten zur Verfügung, die auch Informationen zu Covid-19 enthält.

Quellen:

  • https://www.zeit.de/news/2025-01/21/streit-mit-versicherung-gericht-staerkt-post-covid-erkrankte
  • https://www.dgb.de/service/ratgeber/corona-long-und-post-covid/
  • https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Berufliche-Reha/berufliche-reha.html
  • https://bmas.de/DE/Soziales/Gesetzliche-Unfallversicherung/liste-der-berufskrankheiten.html
Weitere
Artikel