25.10.2024
Etikettenmängel bei Reinigungsmitteln bergen Sicherheitsrisiken

Marktüberwachung deckt Etikettenmängel bei Reinigungsmitteln auf

Die unzureichende Kennzeichnung von Reinigungsmitteln, insbesondere aus nicht-europäischen Ländern, stellt ein erhebliches Risiko für Verbraucher und Arbeitnehmer dar. Wie die Zeit (https://www.zeit.de/news/2024-10/25/fehlerhafte-etikette-bei-reinigungsmitteln) am 25. Oktober 2024 berichtete, hat das Regierungspräsidium Darmstadt bei Kontrollen von über 60 Wasch- und Reinigungsmitteln ausländischer Herkunft gravierende Mängel festgestellt. Bei mehr als der Hälfte der Produkte, von denen Proben entnommen wurden, waren die nachträglich angebrachten Etiketten fehlerhaft. Häufige Probleme waren fehlende oder fehlerhafte Gefahrenhinweise, sowie zu kleine oder unleserliche Beschriftungen.

Die Mängel betreffen verschiedene Aspekte der Kennzeichnung. So fehlten in einigen Fällen wichtige Informationen zu den Inhaltsstoffen und den damit verbundenen Gefahren. Andere Etiketten waren so klein oder undeutlich gedruckt, dass die Verbraucher die wichtigen Hinweise nicht lesen konnten. Diese Mängel erschweren es den Verbrauchern, sich über die Risiken der Produkte zu informieren und diese sicher zu verwenden.

Besonders besorgniserregend ist der Fund eines nicht zugelassenen Inhaltsstoffes in einem amerikanischen Reinigungsmittel. Dieser Inhaltsstoff ist in der Europäischen Union verboten, da er möglicherweise gesundheitsschädlich ist. Die zuständigen Behörden haben die betroffenen Produkte aus dem Verkehr gezogen und weitere Untersuchungen eingeleitet.

Die Marktüberwachung appelliert an die Verbraucher, beim Kauf von Reinigungsmitteln genau auf die Etikettierung zu achten. Sind die Gefahrenhinweise nicht lesbar oder fehlen wichtige Informationen, sollten die Verbraucher vom Kauf absehen und die zuständigen Behörden informieren. Auch Arbeitnehmer, die mit Reinigungsmitteln arbeiten, sollten auf eine korrekte Kennzeichnung achten und sich bei Bedenken an ihren Vorgesetzten oder den Arbeitsschutz wenden.

Kennzeichnungspflicht für Reinigungsmittel

Reinigungsmittel unterliegen strengen Kennzeichnungsvorschriften, um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten. Die Etiketten müssen deutlich lesbar und in deutscher Sprache verfasst sein. Folgende Informationen müssen enthalten sein:

- Name und Anschrift des Herstellers oder Importeurs - Produktbezeichnung - Gefahrenhinweise (z.B. ätzend, reizend, giftig) - Sicherheitshinweise (z.B. "Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen") - Erste-Hilfe-Maßnahmen - Inhaltsstoffe - Mengenangabe

Die Kennzeichnung von Reinigungsmitteln ist nicht nur für Verbraucher wichtig, sondern auch für Arbeitnehmer, die beruflich mit diesen Produkten umgehen. Eine korrekte Kennzeichnung ermöglicht es ihnen, die notwendigen Schutzmaßnahmen zu ergreifen und sich vor möglichen Gesundheitsgefahren zu schützen.

Unverpackte Reinigungsmittel: Besondere Herausforderungen

Der Trend zu unverpackten Produkten stellt auch die Marktüberwachung vor neue Herausforderungen. Wie das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) (https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/bedarfsgegenstande/wasch_und_reinigungsmittel/unverpacktladen-trend-auch-bei-wasch-und-reinigungsmitteln-und-kosmetischen-mitteln-206253.html) berichtet, wurden bei Kontrollen in Unverpacktläden häufig Mängel bei der Kennzeichnung von losen Wasch- und Reinigungsmitteln festgestellt. Oft fehlten die erforderlichen Etiketten oder die Angaben waren unvollständig. Dies erhöht das Risiko von Verwechslungen und Unfällen, insbesondere wenn die Produkte in mitgebrachte Behälter abgefüllt werden.

Das LAVES betont die Wichtigkeit einer korrekten Kennzeichnung auch bei unverpackten Reinigungsmitteln. Verbraucher sollten darauf achten, dass die Produkte am Abfüllort mit den notwendigen Informationen versehen werden. Auch die Verwendung von Lebensmittelverpackungen zum Abfüllen von Reinigungsmitteln ist unbedingt zu vermeiden, um Verwechslungen zu verhindern.

Fazit

Die Marktüberwachung spielt eine entscheidende Rolle beim Schutz der Verbraucher vor gefährlichen Produkten. Die Kontrollen des Regierungspräsidiums Darmstadt zeigen, dass Mängel bei der Etikettierung von Reinigungsmitteln keine Seltenheit sind. Verbraucher und Arbeitnehmer sollten auf eine korrekte Kennzeichnung achten und sich bei Bedenken an die zuständigen Behörden wenden. Nur so kann gewährleistet werden, dass Reinigungsmittel sicher verwendet werden können und keine Gefahr für die Gesundheit darstellen.

Quellen:

https://www.zeit.de/news/2024-10/25/fehlerhafte-etikette-bei-reinigungsmitteln

https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/marktueberwachung-fehlerhafte-etikette-bei-reinigungsmitteln-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-241025-930-270297

https://www.laves.niedersachsen.de/startseite/bedarfsgegenstande/wasch_und_reinigungsmittel/unverpacktladen-trend-auch-bei-wasch-und-reinigungsmitteln-und-kosmetischen-mitteln-206253.html

https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/03_Verbraucherprodukte/03_AntragstellerUnternehmen/09_FAQ/02_FAQ_Kosmetik/FAQ_Kosmetik_node.html

https://verbraucherinfo-bw.de/MLR.Verbraucherinformationen,Lde/Startseite/Lebensmittelkontrolle

https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/01_Lebensmittel/03_Verbraucher/07_LMKontaktmaterialien/bgs_LMKontaktmaterialien_node.html

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