14.11.2024
Fristgerechter Schwangerschaftsabbruch Entwurf zur Entkriminalisierung vorgelegt

Neuer Vorstoß zur Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen

Ein fraktionsübergreifender Gesetzesentwurf zielt darauf ab, Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen zu legalisieren. Wie die Zeit (Zeit Online, 14.11.2024) berichtet, sehen die Abgeordneten in der aktuellen Regelung, die Abbrüche zwar unter bestimmten Bedingungen straffrei stellt, aber dennoch als rechtswidrig einstuft, eine Einschränkung der Selbstbestimmung von Schwangeren. Der Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt, argumentiert, dass die bestehende Rechtslage die körperliche und seelische Gesundheit von Schwangeren gefährden kann.

Ziel: Gesetzliche Verankerung vor der Bundestagswahl

Die Initiatorinnen des Entwurfs, darunter die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws und Carmen Wegge (SPD), streben einen Beschluss noch vor der Bundestagswahl im Februar an. Wie viele Abgeordnete den Vorstoß letztendlich unterstützen, war zunächst unklar (dpa, via General-Anzeiger Bonn, 14.11.2024).

Beratungspflicht bleibt bestehen, Wartezeit entfällt

Der Entwurf sieht vor, dass Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche legal sind. Die Beratungspflicht soll erhalten bleiben, die dreitägige Wartezeit zwischen Beratung und Abbruch jedoch entfallen. Sollte ein Abbruch ohne Beratungsbescheinigung erfolgen, wäre künftig nur noch der*die Arzt*Ärztin strafbar, nicht aber die Schwangere. Die Kosten für den Eingriff sollen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Die Regelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen sollen aus dem Strafgesetzbuch (StGB) entfernt und in das Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) integriert werden.

Kritik an Widersprüchen der aktuellen Regelung

Die Abgeordneten kritisieren die derzeitige Rechtslage als widersprüchlich. Obwohl ein gesetzliches Verfahren existiert, bleiben Abbrüche selbst bei Einhaltung aller Vorgaben rechtswidrig. Dies wirke abschreckend auf medizinisches Personal. Die 12-Wochen-Frist in Kombination mit Beratungspflicht und Wartezeit erschwere es Schwangeren, die sich kurzfristig für einen Abbruch entscheiden, insbesondere in Regionen mit geringer Arztdichte. Auch die fehlende Kostenübernahme durch die Krankenkassen wird als problematisch angesehen (dpa, via Süddeutsche Zeitung, 14.11.2024).

Forderungen an die Bundesregierung

Neben dem Gesetzentwurf fordern die Abgeordneten die Bundesregierung in einem separaten Antrag dazu auf, die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln durch die Krankenkassen zu erweitern und die Forschung an Verhütungsmitteln, insbesondere für Männer, zu fördern. Darüber hinaus sollen Schwangerschaftsabbrüche stärker in die medizinische Aus- und Weiterbildung integriert werden.

Expertenkommission empfahl bereits Legalisierung

Bereits im Frühjahr hatte eine Expertenkommission der Bundesregierung die grundsätzliche Erlaubnis von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten zwölf Wochen empfohlen (dpa, via Stern, 14.11.2024).

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