19.10.2024
Gericht verweigert Döring Aussagegenehmigung zur Fördergeldaffäre

Eilantrag abgelehnt: Döring darf nicht zu „Förderaffäre“ aussagen

Das Verwaltungsgericht Minden hat am Freitag den Eilantrag der ehemaligen Staatssekretärin im Bundesbildungsministerium, Sabine Döring, abgelehnt. Döring hatte um die teilweise Aufhebung ihrer Verschwiegenheitsverpflichtung gebeten, um Fragen zur sogenannten „Fördergeldaffäre“ im Rahmen einer Sitzung der Arbeitsgruppe Bildung und Forschung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu beantworten. Das Gericht entschied jedoch, dass sie keinen Anspruch auf eine Aussagegenehmigung habe.

In der Urteilsbegründung stellte die Kammer fest, dass Döring kein berechtigtes Interesse geltend machen könne, das eine Ausnahme von der bestehenden Verschwiegenheitspflicht rechtfertigen würde. Diese Pflicht sei für ehemalige Beamte von erheblichem Gewicht und genieße Verfassungsrang. Das Gericht erkannte zwar an, dass die Öffentlichkeit ein Interesse an der Aufklärung der Vorgänge rund um den offenen Brief vom 8. Mai und die darauf folgende Affäre habe, jedoch sei dies nicht ausreichend, um Dörings Aussagegenehmigung zu erteilen.

Der Hintergrund der „Fördergeldaffäre“ ist ein offener Brief, den mehrere Wissenschaftler unterzeichnet hatten. Dieser Brief richtete sich gegen die Räumung eines pro-palästinensischen Protestcamps an der Freien Universität Berlin durch die Polizei. Die Prüfung möglicher dienst-, förder- und strafrechtlicher Konsequenzen für die Unterzeichner des Briefes wurde am 11. Juni durch Recherchen des NDR bekannt.

Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) hat in der Vergangenheit betont, dass sie von den Prüfaufträgen, die im Zusammenhang mit dem offenen Brief erteilt wurden, nur teilweise Kenntnis hatte. Bei einer Befragung im Bildungsausschuss des Bundestages erklärte sie, dass die Prüfungen in drei verschiedene Vorgänge unterteilt werden müssten. Döring habe am 13. Mai telefonisch ein Referat beauftragt, den Inhalt des offenen Briefes juristisch zu prüfen, was jedoch zu Missverständnissen führte. Stark-Watzinger betonte, dass sie selbst keine Prüfung förderrechtlicher Konsequenzen gewollt habe.

Die Ministerin wies darauf hin, dass die Erstellung einer Liste von Wissenschaftlern, die den offenen Brief unterschrieben hatten, nicht von ihr oder dem zuständigen Abteilungsleiter in Auftrag gegeben wurde. Diese Liste sollte angeblich erstellt werden, um der Presse vorab Informationen zu liefern. Stark-Watzinger stellte klar, dass sie nie im Besitz dieser Liste war und dass die Erstellung unter den Mitarbeitern des Ministeriums auf großes Unwohlsein gestoßen sei.

Die Ablehnung von Dörings Eilantrag hat in der politischen Landschaft für Aufregung gesorgt. Abgeordnete der Opposition, insbesondere von der CDU/CSU, äußerten Bedenken über die Transparenz und die Vorgehensweise des Bildungsministeriums. Thomas Jarzombek, bildungspolitischer Sprecher der CDU/CSU, kritisierte die Ministerin scharf und bezeichnete ihre Erklärungen als unglaubwürdig und unplausibel.

Die Diskussion um die „Fördergeldaffäre“ hat auch die Wissenschaftscommunity stark bewegt. Mehr als 3.200 Wissenschaftler haben einen offenen Brief unterzeichnet, der den Rücktritt von Ministerin Stark-Watzinger fordert. Kritiker befürchten, dass das Vertrauen zwischen Wissenschaftlern und dem Bildungsministerium erheblich beschädigt wurde. Anja Reinalter von den Grünen betonte, dass es einen gravierenden Vertrauensschaden gegeben habe und die Wissenschaftscommunity verunsichert sei.

Stark-Watzinger selbst hat in der Debatte um den offenen Brief ihre Kritik bekräftigt und erklärt, dass dieser zwar von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, jedoch nicht als Zustimmung zu den darin geäußerten Forderungen interpretiert werden könne. Sie betonte, dass die Vergabe von Fördermitteln im Bundesministerium für Bildung und Forschung nach wissenschaftlicher Exzellenz und nicht nach politischer Weltanschauung erfolgt.

Die Situation bleibt angespannt, und es ist unklar, wie sich die politischen und rechtlichen Entwicklungen rund um die „Fördergeldaffäre“ weiter gestalten werden. Die Ablehnung von Dörings Eilantrag könnte sowohl für sie persönlich als auch für die Ministerin und das Bildungsministerium weitreichende Konsequenzen haben.

Die öffentliche Diskussion über die Vorfälle und die damit verbundenen Fragen zur Wissenschaftsfreiheit und zur politischen Einflussnahme auf die Wissenschaft wird voraussichtlich weiter anhalten. Die kommenden Wochen könnten entscheidend dafür sein, wie die beteiligten Akteure auf die Herausforderungen reagieren und ob es zu weiteren rechtlichen Schritten kommt.

Quellen: FAZ.NET, taz.de

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